Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemO-DVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) in der jeweils gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen:
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ottersheim vom 20. Januar 2020 wird wie folgt geändert:
1. § 10 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
(3) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und sonstigen persönlichen Aufwendungen erhält die/der Seniorenbeauftragte eine monatliche Entschädigung in Höhe von 25 v.H. der dem Ortsbürgermeister gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung.
Die Satzung tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Die Satzung gilt gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 GemO als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Bellheim geltend gemacht wird.
Hat jemand eine Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann die Verletzung geltend machen.