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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 44/2022
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Zeiskam für das Jahr 2022 vom 19.09.2022

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

gegenüber bisher €

erhöht um €

vermindert um €

nunmehr festgesetzt auf €

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.475.070 €

0 €

0 €

2.475.070 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.569.465 €

0 €

0 €

2.569.465 €

der Jahres-überschuss / Jahresfehl-betrag (-) auf

-94.395 €

0 €

0 €

-94.395€

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-42.875 €

0 €

0 €

-42.875 €

die Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit auf

275.060 €

0 €

0 €

275.060 €

die Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit auf

455.807 €

550.000 €

0 €

1.005.807 €

der Saldo der Ein- und Auszahl. aus Investitions-tätigkeit auf

-180.747 €

- 550.000 €

0 €

-730.747 €

der Saldo der Ein- und Auszahl. aus Finanzierungs-tätigk. auf

223.622 €

550.000 €

0 €

773.622 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

von bisher €

auf nunmehr €

zinslose Kredite *

0 €

0 €

verzinste Kredite

192.000 €

742.000 €

zusammen

192.000 €

742.000 €

* im Rahmen des Konjunkturpakets II

Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Zeiskam für das Jahr 2022 werden nicht geändert.

Zeiskam, den 03.11.2022
gez.Susanne Lechner, Ortsbürgermeisterin
Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zur Festsetzung in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 28.10.2022 erteilt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 04.11.2022 bis 15.11.2022

von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus in Bellheim, Zimmer 24, öffentlich aus.

Zeiskam, den 03.11.2022
gez.Susanne Lechner, Ortsbürgermeisterin
Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.