Die Anfrage von Brennholz für die Saison 2023/2024 erfolgt bis abschließend zum 30. November 2023 ausschließlich über den neuen Meldebeleg.
Es gibt von den Forstbetrieben nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung noch mindestens 2 Jahre trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich!
Unser Grundsatz der letzten Jahre ist, dass vorrangig absterbende Bäume eingeschlagen und die Nutzung von gesunden Bäumen entsprechend reduziert wird.
Auch Holz ist kein unbegrenzt zur Verfügung stehender Rohstoff. Er soll auch weiterhin nachhaltig bereitgestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass dies nur eine „Anfrage“ ist, und „keine garantierte Bestellung.“
Alle wichtigen Informationen und Anfrageformulare der betreffenden Forstreviere finden Sie auf der Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen unter:
https://www.wald.rlp.de/de/forstamt-pfaelzer-rheinauen/angebote/brennholz/
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise:
Sie können ab sofort bis spätestens 30. November Ihre Brennholz-Anfrage direkt online über die Homepage des Forstamts Pfälzer Rheinauen aufgeben (Link siehe oben). Sie erhalten dann eine automatisierte Eingangsbestätigung zu Ihrer Online-Anfrage. Alle Informationen zu dem aktuellen Verfahren finden Sie dort ebenfalls. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch - auch als Stammkunde!
Wichtigste Änderungen im Forstrevier Rheinauen (zuständig für den Staatswald Hördter Rheinauen, den Staatswald im Bereich Verbandsgemeinde Hagenbach und der Stadt Wörth, sowie die Gemeindewälder Kuhardt, Hagenbach, Berg und Neuburg):
Für alle Brennholz-Kunden gilt:
Brennholz wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holz-Menge pro Haushalt auf maximal 7 Rm bzw. 5 Fm begrenzt, eine weitere Herabsetzung der Maximalmenge ist nicht ausgeschlossen.
Umrechnung: 1 Fm (Festmeter) = 1,4 Rm (Raummeter od. Ster).
Es wird versucht dem jeweiligen Holzarten- und Mengenwunsch zu entsprechen, es besteht jedoch keine Garantie auf Zuteilung.
Der Erwerb ist nur gegen Nachweis eines gültigen Motorsägenscheins möglich.
Die Holzabgabe erfolgt für die Brennholzkunden möglichst ortsnah.
Wie bisher, soll auch weiterhin die regionale, private Brennholzkundschaft bevorzugt bedient werden.
Es sind bei der Brennholzaufarbeitung insbesondere einzuhalten:
| - | Der/die Motorsägenführer/in hat die Komplette Schutzkleidung zu tragen (Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel)! |
| - | Keine Alleinarbeit mit der Motorsäge! |
| - | Es dürfen Nur markierte Rückegassen befahren werden, nicht die Flächen im Bestand! |
Die detaillierten Regelungen sind dem Anfrageformular zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen.