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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 44/2024
Nichtamtlicher Teil
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Forstamt Pfälzer Rheinauen

Brennholz

Forstrevier Rülzheim-Friedrichsbühl

Ortsansässige Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeinden der Verbandsgemeinde Bellheim können über das zuständige Forstrevier zum privaten Eigenbedarf Brennholz erwerben. Es gibt nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung unbedingt mindestens 2 Jahre trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich! Gewerbliche Anfragen können aufgrund der begrenzten Mengen nicht angenommen werden.

Sie können Ihre Brennholz-Anfrage bis spätestens 31. Oktober direkt online über die Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen aufgeben:

https://www.wald.rlp.de/de/forstamt-pfaelzer-rheinauen/angebote/brennholz/

oder einfach über Google-Schlagwortsuche „Forstamt Bellheim“.

Bitte nutzen Sie diesen zeitgemäßen Anfrageweg über das Internet – es ist ganz einfach und bequem. Kunden ohne Internet-Zugang werden gebeten Ihre Anfragen über Angehörige/Freunde aufgeben zu lassen.

  1. Brennholzanfragen sind generell forstamts- und landesweit nur noch online über die Homepage des zuständigen Forstamtes möglich! Sie erhalten zu Ihrer Online-Anfrage auch gleich eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Infos zu dem aktuellen Verfahren finden Sie dort ebenfalls. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch - auch als alter Stammkunde!
  2. Es können leider keinerlei telefonische Brennholzanfragen oder individuelle Brennholzanfragen über Email mehr gestellt und beantwortet werden – Mit der Bitte um Verständnis aufgrund der gegenwärtigen Nachfragesituation!
  3. Das Basis-Sortiment in der Anfrage ist Polterholz! Die Nutzung von Schlagabraum ist grundsätzlich aus waldökologischen Gründen nicht mehr vorgesehen. Dieser steht nur noch in wenigen begründeten Ausnahmefällen zur Verfügung, bei Interesse evtl. in den Bemerkungen angeben. Die Zuteilung erfolgt ggfls. jedoch ohne Rückfrage als Polterholz!
  4. Künftig kann Polterholz, hier wie auch landesweit, nur noch mit dem Abrechnungsmaß Festmeter angefragt und abgerechnet werden.
    1 Festmeter (Fm) entspricht 1,4 Ster

Für alle Brennholz-Kunden gilt:

  • Erwerb nur gegen Nachweis eines gültigen Motorsägenscheins.
  • Komplette Schutzkleidung ist von Motorsägenführern zu tragen (Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel)!
  • Keine Alleinarbeit mit der Motorsäge!

Die detaillierten Regelungen sind der Homepage zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen.

Brennholz wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holz-Menge zunächst nur an Ortsansässige der jeweiligen waldbesitzenden Ortsgemeinde verkauft. Die Menge ist pro Haushalt auf maximal 10 Festmeter begrenzt. Es wird versucht dem jeweiligen Holzarten- und Mengenwunsch zu entsprechen, es besteht jedoch keinerlei Garantie auf Zuteilung. Wir bemühen uns um eine gerechte Verteilung der begrenzten Mengen.