Ortsansässige Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeinden der Verbandsgemeinde Bellheim können über das zuständige Forstrevier zum privaten Eigenbedarf Brennholz erwerben. Es gibt nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung unbedingt mindestens 2 Jahre trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich! Gewerbliche Anfragen können aufgrund der begrenzten Mengen nicht angenommen werden.
Sie können Ihre Brennholz-Anfrage bis spätestens 31. Oktober direkt online über die Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen aufgeben:
https://www.wald.rlp.de/de/forstamt-pfaelzer-rheinauen/angebote/brennholz/
oder einfach über Google-Schlagwortsuche „Forstamt Bellheim“.
Bitte nutzen Sie diesen zeitgemäßen Anfrageweg über das Internet – es ist ganz einfach und bequem. Kunden ohne Internet-Zugang werden gebeten Ihre Anfragen über Angehörige/Freunde aufgeben zu lassen.
Für alle Brennholz-Kunden gilt:
Die detaillierten Regelungen sind der Homepage zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen.
Brennholz wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holz-Menge zunächst nur an Ortsansässige der jeweiligen waldbesitzenden Ortsgemeinde verkauft. Die Menge ist pro Haushalt auf maximal 10 Festmeter begrenzt. Es wird versucht dem jeweiligen Holzarten- und Mengenwunsch zu entsprechen, es besteht jedoch keinerlei Garantie auf Zuteilung. Wir bemühen uns um eine gerechte Verteilung der begrenzten Mengen.