Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Der Umtausch der alten Führerscheine erfolgt gestaffelt.
Als Erste davon betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Personen dieser Geburtsjahrgänge müssen bis spätestens 19.01.2022 ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Führerschein (Kartenführerschein) umtauschen. Eine Antragstellung ist bei der Verbandsgemeinde Bellheim nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. 07272/7008-216, -217 oder -517 möglich. Mitzubringen sind der bisherige Führerschein und ein aktuelles, biometrisches Passbild. Die Umtauschgebühr beträgt 25,30 €.
Dies gilt nicht für Personen dieser Geburtsjahrgänge, die bereits einen Kartenführerschein besitzen. Für vor dem 19.01.2013 ausgestellte EU-Führerscheine (Kartenführerscheine) gelten andere Umtauschtermine, die jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt (ab 19.01.2026) vorgesehen sind.