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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 45/2025
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Lage des Plangebiets

Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstäblich)

Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplans II (nicht maßstäblich)

Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Zeiskam“ der Ortsgemeinde Zeiskam sowie 19. Änderung des Flächennutzungsplans II der Verbandsgemeinde Bellheim im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Zeiskam am 08.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Zeiskam“ beschlossen hat. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden.

Da der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden kann, soll dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. Hierbei soll die Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ zu „Fläche für Gemeinbedarf - Feuerwehr“ geändert werden. Der Verbandsgemeinderat hat am 20.12.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Zeiskam. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von rd. 2.500 m² und umfasst die Flurstücke 3080/1, 3082/1 und 3083/1 vollständig sowie 1486/7, 1781 und 1994/36 teilweise. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs kann der abgedruckten Plandarstellung entnommen werden.

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Zeiskam und der Verbandsgemeinderat haben am 08.09. bzw. 22.09.2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Unterlagen (Vorentwurf Bebauungsplan mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, Vorentwurf Flächennutzungsplan mit Planzeichnung und Begründung) stehen auf der Internetseite der VG Bellheim unter Wirtschaft – Bauleitplanung – Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/), bis zum 21.11.2025 zur Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Verfügung. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können schriftlich, mündlich oder elektronisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim vorgebracht werden. Bei Bedarf besteht nach vorheriger Terminabsprache die Möglichkeit eines zusätzlichen Informationsangebots. Hierzu wenden Sie sich bitte an Herrn Guz, Tel. 07272 7008-401, E-Mail: m.guz@vg-bellheim.de.