Sanierung Grundschule Ottersheim-Knittelsheim II. BA: - Malerarbeiten, Beleuchtung, Endreinigung, Baumpflanzung
Der Gemeinderat Ottersheim beschließt einstimmig,
| a) | den Zuschlag für die Malerarbeiten in Höhe von 46.585,61 € an die Firma Orlov zu erteilen. |
| b) | der Nachtragsvergabe für die Beleuchtungsanlage zuzustimmen. |
| c) | die Vergabe der Bauendreinigung an die Verwaltung zu delegieren. |
| d) | die Vergabe der Baumpflanzungsarbeiten hinsichtlich des günstigsten Angebots an die Verwaltung zu delegieren. Auf das Baumschutzgitter wird vorerst verzichtet. |
Sanierung Grundschule Ottersheim-Knittelsheim III. BA: Neugestaltung Fassaden, Raumlufttechnische Anlage, Photovoltaik-Anlage
Der Gemeinderat beschließt,
| a) | bezüglich der Neugestaltung der Fassaden die in der Sitzung beschriebenen Entscheidungen zu bestätigen. |
| b) | dem in der Sitzung vorgestellten Lüftungs-, Klimatisierungs- und Heizungskonzept zuzustimmen. |
| c) | die Photovoltaikanlage mit einer Generatorleistung von insgesamt 29,52 kWP zu realisieren, sofern es der entsprechende Sicherheitsplan zulässt. |
Sanierung Kindertagesstätte - Planungsstand
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Sanierung der Kindertagesstätte als Heizungsart die in der Sitzung vorgestellte Variante des Nahwärmeanschlusses an die Heizungsanlage der Grundschule zu verwenden. Die Kosten hierfür belaufen sich nach ersten Einschätzungen auf ca. 98.000 €.
Aufstellung von Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB
a) Mühlweg
Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Mühlweg. Die Satzung wird öffentlich bekannt gemacht.
Aufstellung von Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht gem $ 25 BauGB:
b) Waldstraße
Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Waldstraße. Die Satzung wird öffentlich bekannt gemacht.
Berichtspflicht nach § 21 GemHVO; Bericht zum 30.06.2023
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Ortsbürgermeister Gerald Job zur Kenntnis.
Bauvoranfrage - Neubau von zwei Wohngebäuden, Germersheimer Straße
Es wird einstimmig beschlossen, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Neubau von zwei Wohngebäuden in der Germersheimer Straße zu erteilen.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Ottersheim am 09.10.2023 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de