In der Gemarkung Bellheim, Flurstücke 5366/5, 5366/6, 5367/3, 5369/3, 5370/5 werden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag nach § 17 des Landesgesetztes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) bestimmt und abgemarkt.
Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wird am Freitag, den 28.11.2025 um 10.00 Uhr ein Grenztermin durchgeführt.
Treffpunkt: Hauptstraße 258 in Bellheim
Als Eigentümerin, Eigentümer oder Erbbauberechtigter der o.g. Flurstücke wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen erheblichen Tatsachen zu äußern (Anhörung).
Das Ergebnis der Grenzbestimmung und der Abmarkung wird Ihnen anschließend bekannt gegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Flurstücksgrenzen auch ohne Ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt werden können.
Bitte bringen Sie zum Grenztermin Ausweispapiere (z. B. Personalausweis, Reisepass) mit. Sie können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Germersheim, den 17.11.2025
B. Sc. Tilo Weiß
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Mecklenburger Weg 9
76726 Germersheim
Tel.: 07274-70430
(Öffentliche Vermessungsstelle)