Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für die Mittelgasse in Zeiskam werden die Zeichen 286-10 „Eingeschränktes Halteverbot Anfang“ und 286-20 „Eingeschränktes Halteverbot Ende“, jeweils mit dem mit dem Zusatzschild „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“, vor den Anwesen 11 bis 12 angeordnet.
Die dazugehörigen Parkflächen wurden neu markiert.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.