Aufgrund § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 wird
für die Ortsgemeinde Zeiskam folgende Rechtsverordnung erlassen:
An folgenden Sonntagen darf in der Ortsgemeinde Zeiskam in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein sogenannter Marktsonntag stattfinden:
16.03.2025
und
03.08.2025
(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Gemeinde Zeiskam durchgeführt werden.
Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 03.08.2025 außer Kraft.