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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 49/2025
Knittelsheim
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Verkehrsanordnung Parken in der Hauptstraße

Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:

Für die Hauptstraße in Knittelsheim werden vor dem Anwesen Nr. 18 auf der südlichen Straßenseite die Zeichen 314-10 bzw. 314-20 „Parken“ Anfang bzw. Ende, mit dem Zusatzzeichen „Parkscheibe; 1 Std.; 7-22h“, angeordnet.

Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der StVO bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.