Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für die Hauptstraße in Knittelsheim werden vor dem Anwesen Nr. 18 auf der südlichen Straßenseite die Zeichen 314-10 bzw. 314-20 „Parken“ Anfang bzw. Ende, mit dem Zusatzzeichen „Parkscheibe; 1 Std.; 7-22h“, angeordnet.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der StVO bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.