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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 49/2025
Ottersheim
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Verkehrsanordnung Absolutes Halteverbot in der Riethstraße

Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:

Für die Riethstraße in Ottersheim werden ab der Einmündung Lange Straße, entlang dem Anwesen Lange Straße Nr. 2, auf der westlichen Straßenseite die Zeichen 283-10 bzw. 283-20 „Absolutes Halteverbot“ Anfang bzw. Ende angeordnet.

Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der StVO bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.