Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für die Riethstraße in Ottersheim werden ab der Einmündung Lange Straße, entlang dem Anwesen Lange Straße Nr. 2, auf der westlichen Straßenseite die Zeichen 283-10 bzw. 283-20 „Absolutes Halteverbot“ Anfang bzw. Ende angeordnet.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der StVO bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.