Titel Logo
Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 5/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zweckverband für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“

Wirtschaftsplan 2024

Aufgrund des § 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) und der §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. mit § 2Abs. 2 Nr. 1 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) hat die Verbandsversammlung in der Sitzung vom 06.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

Erfolgsplan / Summe in Euro

Vermögensplan / Summe in Euro

Erträge

2.163.500

Einnahmen

2.550.600

Aufwendungen

2.104.500

Ausgaben

2.550.600

Jahresgewinn

59.000

Der vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen im Vermögensplan 2024

beläuft sich auf 1.810.600,-- €

Davon entfallen auf:

Neuaufnahme von Kapitalmarktdarlehen: 1.810.600,-- €

Innere Darlehen: keine

Neuaufnahme von zinslosen Darlehen der Wasserwirtschaftsverwaltung: 0,00,-- €

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 6.000.000,-- €

Davon durch Kredite finanziert: 6.000.000,-- €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite beläuft sich auf 1.000.000,-- €

Die entgeltsfähigen Kosten (§ 11 Entgeltsatzung Wasserversorgung i. V. mit § 12 Entgeltsatzung) werden

als Grundgebühr und als Benutzungsgebühr erhoben.

Kostenanteile der Gesamtgebühr

Anteil der Grundgebühren — 26,74 v.H.

Anteil der Benutzungsgebühren — 73,26 v.H.

Die Beitrags- und Gebührensätze nach der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche

Wasserversorgungseinrichtung werden wie folgt festgesetzt:

Grundgebühren

monatlich in €

Entgelte

Zähler Q3 = 4

7,00

Verbrauchsgebühren

1,65 €/m³

800,- € privat

Zähler Q3 = 10

7,73

Kaution für Standrohr

1.500,-- € Gewerbe

Zähler Q3 = 16

10,75

Miete Standrohr

5,00 €/pro Tag*

Zähler Q3 = 25

15,18

Einmalige Beiträge

6,33 €/m²

Grundstücks-

fläche

Zähler Q3 = 40

16,72

Kosten Hausanschluss /

öffentlicher Bereich **

309,39 €/lfm

Zähler Q3 = 63

18,14

Kosten Hausanschluss /

privater Bereich**

87,24 €/lfm

*(ab Datum Herstellung Hausanschluss)

**Leistungen Dritter zuzüglich tatsächlicher Leistungen des Zweckverbandes

Zu allen in dieser Satzung festgelegten Entgelten, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, kommt die

Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Lingenfeld, den 06.12.2023
Der Vorsteher:
Leibeck
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lingenfeld

Bekanntmachung der Entgelte nach den Bestimmungen der Preisangabenverordnung (PAngV)

Die laufenden und einmaligen Entgelte, sowie die Preise für Leistungen des Zweckverbandes für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“ für das Jahr 2024 werden gemäß den Bestimmungen der Preisangabenverordnung bekannt gemacht:

Kosten Hausanschlussanschluss

Öffentlicher Bereich**

309,39 €/lfm

21,66 €

331,05 €/lfm

Privater Bereich**

87,24 €/lfm

6,11 €

93,35 €/lfm

**zuzüglich zu den tatsächlichen erbrachten Leistungen des Zweckverbandes

Kaution für das Ausleihen von Standrohren —  800,00 € für privat

 — 1.500,00 € für Gewerbe

Miete Standrohr

5,00 €/Tag

0,35 €

5,35 €/Tag

Lingenfeld, den 23.01.2024
Leibeck
Vorsteher