Lage des Plangebiets Open Street Map, Darstellung bhm, 2023
Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab) Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz © 2023
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Bellheim am 14.05.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „In den Gerichtsmorgen“ beschlossen hat.
Das rd. 4 ha große Plangebiet liegt an der südlichen Gemarkungsgrenze der Ortsgemeinde Bellheim
Der bestehende Aussiedlerhof siedelte vor Jahrzehnten als ursprünglich rein landwirtschaftliche und entsprechend privilegierte Nutzung im Außenbereich in der Gewanne „In den Gerichtsmorgen“ an.
Über die Jahre hat sich der Betrieb an seinem Standort weiterentwickelt. Die Lage im Außenbereich ist für bestimmte Tätigkeiten, z.B. den Betrieb eines Güllesilos, welches eine Geruchsbelastung für die Umgebung mit sich bringt, sowie die direkte Anbindung an die Felder von Vorteil.
Die heute teils auch gewerblichen Tätigkeiten ergänzen die Landwirtschaft am Standort. Da beide Nutzungen voneinander profitieren, z.B. durch sowohl landwirtschaftlich als auch gewerbliche genutzte Gerätschaften, Fahrzeuge, Stell- und Lagerflächen, ist die Doppelnutzung in Summe flächensparender, wirtschaftlicher und verbessert die Betriebsabläufe. Eine Verlagerung des rein gewerblichen Anteils in z.B. ein Gewerbegebiet im Siedlungsbereich ist dem Betrieb daher nicht möglich.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll der bestehende, in der Praxis bereits viele Jahre als funktional erwiesene Standort planungsrechtlich gesichert werden.
Das Planungskonzept bildet im Wesentlichen den Bestand mit geringfügigem Spielraum für Veränderungen ab. Die bestehende Nutzungsaufteilung soll mit der Planung aufgegriffen und verankert werden. Dabei werden Bereiche jeweils fest der landwirtschaftlichen Nutzung, der gewerblichen Nutzung oder der gemischten Nutzung zugeordnet. Ebenso wird der Wohnbereich abgegrenzt. Die Grün- und Versickerungsflächen werden gemäß Ihren Zweckbestimmungen definiert.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Bellheim hat am 23.11.2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Unterlagen zum Bebauungsplanvorentwurf stehen auf der Internetseite der VG Bellheim unter Wirtschaft – Bauleitplanung – Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/), bis zum 29.02.2024 zur Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Stellungnahmen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an Herrn Guz (m.guz@vg-bellheim.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nach vorheriger Terminabsprache besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.