In Bellheim steht zum 1. April 2024 die Neuverpachtung der Jagd an.
Vorbehaltlich des Beschlusses in der Jagdgenossenschaftsversammlung Bellheim am 20. Februar 2024 kommen folgende Jagdbögen zur Verpachtung:
Die Bewerber müssen einen seit mindestens drei Jahre gültigen Jahresjagdscheinbesitzen. Die Verpächterin behält sich die Zuschlagserteilung vor und ist nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Die Pachtvergabe der Jagdbögen obliegt der Jagdgenossenschaftsversammlung.
Die Bewerbungen können schriftlich bis spätestens 16.02.2024 um 12 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Verbandsgemeinde Bellheim, Sachgebiet Liegenschaften, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim, eingereicht werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne, auch telefonisch unter der Rufnummer 07272/7008-221, an Frau Welker.