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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 5/2025
Aus den Sitzungen
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Gemeinderat Bellheim

Auszug aus der Niederschrift über die 5. Sitzung des Gemeinderates Bellheim am 12.12.2024

Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Bellheim

Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte den Jahresabschluss 2023 geprüft. Die Prüfung erstreckte sich stichprobenartig über die gesamten Rechnungsunterlagen. Der Ausschuss stellte unter Beachtung der Bestimmungen des § 112 Abs. 1 GemO folgendes fest:

  1. Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses hat zu keinen Einwendungen geführt.
  2. Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den rechtlichen Vorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden.
  3. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
  4. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt.
  5. Bei den Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung bzw. den Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung wurde, soweit dies erkennbar war, nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.
  6. Die Verwaltung wurde, soweit erkennbar, zweckmäßig und wirtschaftlich geführt.
  7. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, soweit nicht schon geschehen, nachträglich genehmigt.
  8. Darüber hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach der Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses von Bedeutung sind.

Aufgrund dieses Ergebnisses empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss mit einer Enthaltung dem Gemeinderat Bellheim, den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bellheim für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 114 Abs. 1 GemO festzustellen, sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Entlastung zu erteilen.

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig an, stellt den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bellheim für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 114 Abs. 1 GemO fest und erteilt dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Entlastung.

Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025 – Erlass einer Hebesatzsatzung

Der Gemeinderat Bellheim beschließt einstimmig die den Sitzungsunterlagen beigefügte Hebesatzsatzung für das Jahr 2025.

Aufstellung des Bebauungsplans "Gahnerb-West"; Abwägungsbeschluss, Beschluss des geänderten Entwurfs sowie zur Durchführung der erneuten Beteiligungsverfahren

Die der Vorlage als Anlage beigefügte Fassung des Bebauungsplans „Gahnerb-West“ vom Dezember 2024 wird als geänderter Entwurf einstimmig beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der erneuten Beteiligungsverfahren beauftragt.

Anpassung der Essenskosten in den Kindertagesstätten Hasenspiel und Spatzennest sowie der Grundschule und dem Schülerhort "Iglus“

Der Gemeinderat Bellheim beschließt eistimmig, den Beschlussempfehlungen des Haupt-und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Bellheim zu folgen und die Mehrkosten in Höhe von 0,50 Euro pro Essen bei den Kindertagesstätten sowie 0,30 Euro bei der Grundschule an die Eltern weiterzugeben. Zusätzlich wird der Preis für das Mittagessen im Schülerhort „Iglus“ auf 3,30 Euro pro Essen erhöht.

Die Erhöhung der Essenskosten in den Kindertagesstätten, der Grundschule sowie dem Schülerhort erfolgt dann nach entsprechender Mitteilung an die Eltern ab dem 01.01.2025.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat, künftige Entscheidungen über entsprechende Beitragserhöhungen im Bereich Schule und Kindergarten dem Haupt-und Finanzausschuss zu übertragen.

Zudem soll nach Vorschlag aus dem Rat in diesem Zusammenhang auch noch einmal über die Essenskosten der Kindergärten im Ausschuss beraten werden.

Auszahlung der Vereinszuschüsse

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Auszahlung des Zuschusses von 4.941,00 € an die Vereine der Ortsgemeinde Bellheim gemäß der nichtöffentlich beigefügten Aufstellung. Für das nächste Jahr soll der Sport- und Kulturausschuss im Vorfeld über die Zuschussmodalitäten beraten.

Sportlerehrung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie vom Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport einstimmig empfohlen, die Sportlerehrung in den Neujahrsempfang am 10.01.2025 zu integrieren.

Als Präsente werden Duschtücher mit dem Aufdruck „Gemeinde Bellheim“ ausgegeben. Für die Erwachsenen könnte zusätzlich ein Festglas (Bierglas) und für die Kinder und Jugendlichen Süßigkeiten ausgegeben werden, eventuell auch noch T-Shirts der 1250-Jahrfeier. Die hierfür anfallenden Kosten werden überplanmäßig bereitgestellt.

Ergänzte Ganztagsschule – Betreuungsangebot

Der Ortsgemeinderat Bellheim beschließt, die Stelle einer pädagogischen Fachkraft für die Ganztagsschule/ergänzten Ganztagsschule und betreuenden Grundschule Bellheim vorübergehend nicht zu besetzen. Was die Personalie angeht, wird auf die Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 21.11.2024 verwiesen.

Zuschussantrag des Fördervereins St. Florian Bellheim e.V.

Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig abgesetzt, da der Haupt- und Finanzausschuss hierüber schon abschließend entschieden hat.

Antrag auf finanzielle Unterstützung der Winterfete des Schützenvereins

Der Gemeinderat beschließt, die Gema- und Security-Kosten der Winterfete des Schützenvereins nicht zu übernehmen bzw. zu bezuschussen.

Antrag auf finanzielle Unterstützung eines Chorkonzertes in der kath. Pfarrkirche

Wie vom Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport einstimmig empfohlen und vom Haupt- und Finanzausschuss auf 500 € festgelegt, erhält der Förderverein für Kirchenmusik in der Pfarrei Hl. Hildegard von Bingen e.V. für die das Chorkonzert „Die Weihnachtshistorie nach Matthäus und Markus“, das am 15.12.2024 in der kath. Pfarrkirche im Rahmen des Jubiläumsjahres 1250-Jahre Bellheim stattfindet, eine finanzielle Unterstützung. Diese soll 500 € betragen. Der Betrag ist überplanmäßig bereitzustellen.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Bellheim am 12.12.2024 gefassten Beschlüsse:

Es wurde über Vertragsangelenheiten und Personalangelegenheiten beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/