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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 5/2025
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Zweckverbandes für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“

Wirtschaftsplan 2025/2026

Aufgrund des § 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) und der §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. mit § 2Abs. 2 Nr. 1 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) hat die Verbandsversammlung

in der Sitzung vom 04.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

Der vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen im Vermögensplan 2025 beläuft sich auf 739.600,-- € und für das Jahr 2026 auf 1.029.600,-- €.

Davon entfallen auf:

Neuaufnahme von Kapitalmarktdarlehen in 2025: 739.600,-- €

Neuaufnahme von Kapitalmarktdarlehen in 2026: 1.029.600,-- €

Innere Darlehen für beide Wirtschaftsjahre: keine

Neuaufnahme von zinslosen Darlehen der Wasserwirtschaftsverwaltung: 0,00,-- €

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich für die Jahre 2025 und 2026 auf 1.500.000,-- €

Davon durch Kredite finanziert: 1.500.000,-- €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite beläuft sich auf 1.000.000,-- € für jedes Wirtschaftsjahr.

Die entgeltsfähigen Kosten (§ 11 Entgeltsatzung Wasserversorgung i. V. mit § 12 Entgeltsatzung) werden als Grundgebühr und als Benutzungsgebühr erhoben.

Die Beitrags- und Gebührensätze nach der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung werden für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:

Die Beitrags- und Gebührensätze nach der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung werden für das Jahr 2026 wie folgt festgesetzt:

Zu allen in dieser Satzung festgelegten Entgelten, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, kommt die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Lingenfeld, den 04.12.2024
Der Vorsteher:
Markus Kropfreiter
MDL und Bürgermeister der Ortsgemeinde Lingenfeld

Bekanntmachung der Entgelte nach den Bestimmungen der Preisangabenverordnung (PAngV)

Die laufenden und einmaligen Entgelte, sowie die Preise für Leistungen des Zweckverbandes für Wasserversorgung „Germersheimer Nordgruppe“ für die Jahre 2025 und 2026 werden gemäß den Bestimmungen der Preisangabenverordnung bekannt gemacht:

Wasserversorgung - Preisblatt 2025 und 2026

Entgeltsart

Einheit

netto

Umsatzsteuer

7 %€

Bruttoentgelt

Grundgebühr pro Monat

(nach Zählergröße)

Q3 = 4 (Qn 2,5)

7,00

0,49

7,49

Q3 = 10 (Qn 6)

7,73

0,54

8,27

Q3 = 16 (Qn 10)

10,75

0,75

11,50

Q3 = 25 (Qn 15)

15,18

1,06

16,24

Q3 = 40 (Qn 25)

16,72

1,17

17,89

Q3 = 63 (Qn 40)

18,14

1,27

19,41

Wasserbezugsgebühr

m3

1,85

0,13

1,98

Einmaliger Beitrag

m2 (Grundstücksfläche)

6,33

0,44

6,77

Kosten für die Herstellung einer Hausanschlussleitungöffentlicher Bereich*privater Bereich*

lfmlfm

313,5095,00

21,946,65

335,44101,65

* Leistungen Dritter zuzüglich tatsächlicher Leistungen des Zweckverbandes

Kaution für das Ausleihen von StandrohrenPrivatGewerbe

800,00

1.500,00

Miete Standrohr

Tag

5,00

0,35

5,35

Fachbereich 4 - Kommunale Betriebe der Verbandsgemeinde Lingenfeld

Butz Rüdiger
Werkleiter