Die Kreisverwaltung in Germersheim geht einen weiteren, wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Ab dem 1. Februar 2026 können Bauanträge im Landkreis Germersheim erstmals vollständig digital gestellt werden. Damit erreicht die Kreisverwaltung einen Meilenstein in der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen – und verabschiedet sich Schritt für Schritt vom Papier.
Mit dem digitalen Bauantrag machen wir die Kreisverwaltung moderner, bürgerfreundlicher und effizienter. Wer bauen möchte, kann seinen Antrag künftig jederzeit und von jedem Ort mit Internetzugang einreichen – ohne Ausdrucke, ohne mehrfach ausgefertigte Unterlagen und ohne Postweg. Das spart Zeit, Geld und Ressourcen.
Im neuen Verfahren wird der gesamte Prozess digital abgebildet: Von der Einreichung über die interne Prüfung und die Beteiligung von Fachbehörden bis hin zur Übermittlung der Genehmigung läuft alles rein elektronisch. Damit entfällt nicht nur der Papierverbrauch, sondern auch der Aufwand für Vervielfältigungen. Fachbehörden erhalten ihre Unterlagen digital und können wesentlich schneller Rückmeldungen geben. Ziel ist, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und die Abläufe zu vereinfachen – für alle Beteiligten. Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern ein echter Mehrwert für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im Landkreis Germersheim.
Zum Einsatz kommt ein virtueller Vorgangsraum, der federführend vom Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt wurde und mittlerweile bundesweit – neben Rheinland-Pfalz unter anderem in Baden-Württemberg – genutzt wird. Für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser bedeutet das einen klaren Vorteil: Sie können auf ein bereits erprobtes, einheitliches System zurückgreifen und müssen sich nicht mit unterschiedlichen Plattformen vertraut machen.
Bei Rückfragen während des Verfahrens informiert das System die Zugangsberechtigten automatisch per E-Mail darüber, dass neue Nachrichten vorliegen. Nutzungsberechtigt sind Architekten, Entwurfsverfasser, Bauherren oder deren Vertretungen, die bereits bei der Registrierung im System angegeben werden können.
Seit Beginn des Jahres sind Bauanträge außerdem direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim einzureichen und nicht mehr bei den Gemeindeverwaltungen. Lediglich Unterlagen im Freistellungsverfahren werden weiterhin bei den Verbandsgemeinden oder den beiden Städten angenommen.
Eine wichtige Umstellung steht zum 1. Juli 2026 an: Ab diesem Zeitpunkt können Bauanträge ausschließlich online eingereicht werden. Papierunterlagen werden dann nicht mehr angenommen. Wir haben den Anspruch, digitale Lösungen so zu gestalten, dass sie verständlich, transparent und praxistauglich sind, erklärt Landrat Brandl. Der digitale Bauantrag ist dafür ein gutes Beispiel – und ein weiterer Schritt hin zu einer modernen, serviceorientierten Verwaltung.
Der Landkreis Germersheim möchte in diesem Jahr erstmals Persönlichkeiten und Gruppierungen ehren, die durch herausragende sportliche Erfolge oder außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement im sportlichen Bereich auf sich aufmerksam gemacht haben. Anlässlich des Stabhochsprung-Events in Jockgrim wird eine Sportlerehrung eingeführt, um besondere Leistungen im Sport und im Ehrenamt aus dem Kreis Germersheim zu würdigen. Sportlerinnen, Sportler sowie Teams und Ehrenamtliche können ab sofort für die Ehrung vorgeschlagen werden, sofern sie sich mit dem Landkreis Germersheim identifizieren und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Teilnahme an Olympischen Spielen, Teilnahme an Welt- oder Europameisterschaften, der Gewinn einer Deutschen oder internationalen Meisterschaft, ein Sieg bei Hochschul-, Militär- oder Polizeimeisterschaften auf nationaler oder internationaler Ebene, der Einsatz in einer deutschen Nationalmannschaft (erste Vertretung) oder herausragende Leistungen im Sport oder Ehrenamt.
Vorschläge für die Ehrung können ab sofort online über ein Formular auf der Website des Landkreises Germersheim, unter www.kreis-germersheim.de/sportlerehrung2026, eingereicht werden. Das Formular bleibt bis zum 15. März 2026 geöffnet. Anschließend wird eine Jury, bestehend aus dem Landrat, ehrenamtlich Engagierten des Landkreises sowie der Ehrenamtsbeauftragten, alle eingegangenen Vorschläge prüfen und über die Vergabe der maximal fünf Ehrungen entscheiden. Die Auszeichnung wird im Rahmen der Jockgrimer Stabhochsprung-Meeting verliehen.
Vereine aber auch Bürgerinnen und Bürger können unter Angabe von Kontaktdaten und einer Begründung ihre Vorschläge einreichen. Mit der neuen Sportlerehrung setzt der Landkreis Germersheim ein klares Zeichen zur Förderung und Wertschätzung des Sports – sowohl im Leistungssport als auch im Ehrenamt.
Ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger Stützpfeiler des gesellschaftlichen Lebens im Landkreis Germersheim. In rund 900 Vereinen, Initiativen und sozialen Einrichtungen setzen sich Menschen mit Zeit, Herz und Tatkraft für das Gemeinwohl ein. Um dieses Engagement noch besser zu fördern und Interessierten den Einstieg zu erleichtern, bietet die Kreisverwaltung Germersheim ab sofort eine neue Online-Funktion auf ihrer Webseite an.
Unter www.kreis-germersheim.de/ehrenamt können Bürgerinnen und Bürger ganz unkompliziert ein Unterstützungsangebot für ehrenamtliche Tätigkeiten einreichen. Aber auch Vereine können die neue Plattform auf der Homepage nutzen, um ihrerseits Gesuche nach Unterstützung einzustellen. Wer sich engagieren möchte - ob regelmäßig oder punktuell - oder wer Hilfe sucht, füllt einfach das Online-Formular auf "Angebote hier veröffentlichen" aus. Nach einer kurzen Prüfung wird das Angebot auf der Website veröffentlicht, damit Vereine, Initiativen und Einrichtungen passende Helferinnen und Helfer finden können
Für alle, die gerne als Kindertagespflegeperson Kinder betreuen möchten, beginnt am Dienstag, 3. März, der neue Qualifizierungskurs in der evangelischen Familienbildungsstätte „Haus der Familie“ in Landau, in Kooperation mit den Jugendämtern der Städte Landau und Neustadt sowie den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim. Ziel des Kurses ist es, Kenntnisse aus dem Bereich Kindertagespflege zu vermitteln, deren Erwerb wiederum eine der Voraussetzungen für eine Pflegeerlaubnis durch das jeweils örtlich zuständige Jugendamt ist.
Der Kurs beginnt am 3. März und endet im November dieses Jahres mit einer Zertifizierung. Die Kurszeiten sind jeweils dienstags und donnerstags von 18.30 Uhr bis 21.30 Uhr, ausgenommen Ferienzeiten (Rheinland-Pfalz) und an zwei Samstagen.
Er richtet sich an Personen, die sich vorstellen können, Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren tagsüber beziehungsweise einen Teil des Tages liebevoll zu betreuen und in ihrer Entwicklung zu fördern. Der Schwerpunkt der Betreuungen in Kindertagespflege liegt bei den unter zweijährigen Kindern. Die Betreuung kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im elterlichen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden.
Es besteht in Rheinland-Pfalz zudem die Möglichkeit, dass sich zwei Kindertagespflegepersonen zusammenschließen und in kindgerechten Räumlichkeiten bis zu jeweils fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreuen können.
Die Kursthemen kommen unter anderem aus den Bereichen Pädagogik, Kommunikation, Ernährung, Recht und Betriebswirtschaft. Grundlage dafür ist das vom Deutschen Jugendinstitut entwickelte „Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“. Der Kurs beinhaltet 210 Unterrichtseinheiten und 40 Stunden Praktikum. Die Kursgebühr von 210 Euro kann unter bestimmten Voraussetzungen teilweise von den Jugendämtern zurückerstattet werden. Dieser Kurs wird durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert.
Wer in den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim oder in den Städten Landau oder Neustadt wohnt und mehr über die Qualifizierung und die Tätigkeit in der Kindertagespflege erfahren möchte, kann sich an die zuständigen Ansprechpartnerinnen für Kindertagespflege beim örtlich zuständigen Jugendamt wenden.
Kreisjugendamt Germersheim:
Friederike Anton, E-Mail: f.anton@Kreis-Germersheim.de, Telefon: 07274 53-1217
Katja von der Au, E-Mail: k.vonderau@kreis-germersheim.de, Telefon: 07274 53-491
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie der Städte Landau in der Pfalz und Neustadt an der Weinstraße.