Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 5/2026
Aktuelles aus dem Rathaus
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Auskunfts- oder Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie möchten nicht, dass Ihre Meldedaten weitergegeben werden?
Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass Sie eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen müssen, wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Meldedaten weitergegeben werden. Sie können der Weitergabe der Meldedaten an folgende Institutionen schriftlich widersprechen:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgemeinschaft
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Für Personen, die in der Verbandsgemeinde Bellheim wohnhaft sind, ist das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Bellheim für die Eintragung der Auskunfts- und Übermittlungssperren zuständig. Hier erhalten Sie die Antragsformulare und allgemeine Auskünfte zu den unterschiedlichen Sperren. Als Ansprechpartner für weitere Informationen stehen Ihnen gerne Frau Theuer (Tel. 07272/7008-216), Frau Stadel (07272/7008-517) oder Frau Fend (07272/7008-217) zur Verfügung.