Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Nach § 30 I GemO üben Ratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugungen aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.
Besetzung von Ausschüssen
Der Gemeinderat beschließt über die Wahlvorschläge offen abzustimmen und beschließt die Nachfolge wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen.
Hinweis: Der Vorsitzende hat sich an den Wahlen nicht beteiligt, da sein Stimmrecht ruht (§ 36 III S.2 Nr.1 GemO).
Zustimmung zur 10. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Bellheim in der Gemarkung Ottersheim gem. § 67 Abs. 2 GemO
Die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans II der Verbandsgemeinde Bellheim in der Gemarkung Ottersheim wird erteilt.
Flurbereinigung Südumgehung
Der Gemeinderat Knittelsheim spricht sich dafür aus den Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt, in eine spätere Sitzung, zu vertagen. Der Beratungsgegenstand soll zunächst im Landwirtschaftsausschuss beraten werden.
Bebauungsplan "Im Niedersand"
Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen für den Bebauungsplan Im Niedersand:
Die Anordnung der Häuser im Südbereich soll so wie in der ursprünglichen Variante 1 geplant werden.
Auf der Nordseite soll das Gebäude (Nordwesten) so geplant werden wie in der ursprünglichen Variante 1a.
Die verbleibenden Einfamilienhäuser (3 Stück) sollen in Kettenhäusern (3-4 Stück) ausgeführt werden, dabei ist eine Anordnung Garage, Haus, Garage, Haus usw. gewünscht.
Die fußläufige Verbindung im Grünstreifen in der neuen Variante ist in Ordnung.
Berichtspflicht nach § 21 GemHVO; Bericht zum 15.10.2022
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Energieeinsparungen - Umsetzung Energieeinsparverordnung
A.) Der Gemeinderat Knittelsheim beschließt die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge gemäß vorliegender Matrix.
B.) Der Gemeinderat Knittelsheim beschließt die Straßenbeleuchtung über Nacht brennen zu lassen.
Bauvoranfrage - Neubau eines Mehrfamilienhauses, Hauptstraße
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Hauptstraße wird einstimmig erteilt.
Sanierung Grundschule Ottersheim-Knittelsheim 2.BA: Estrich- und Fliesenarbeiten
Der Gemeinderat Knittelsheim beschließt,
| 1. | Die Vergabe der Estricharbeiten an die Verwaltung zu delegieren, es soll das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt werden |
| 2. | Fliesenarbeiten: den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot der Fa. Kunz aus Bellheim zum Angebotspreis von 65.516,01 € brutto zu erteilen. |
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderat Knittelsheim am 26.10.2022 gefassten Beschlüsse.
Es wurde über Rechtsangelegenheiten und Pachtangelegenheiten beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de