Lage des Plangebiets
Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)
Aufstellung des Bebauungsplans „Im Häg, 2. Änderung“ der Ortsgemeinde Zeiskam
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Zeiskam am 18.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Häg, 2. Änderung“ nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren beschlossen hat. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Arztpraxis durch Nutzungsänderung einer Teilfläche einer bestehenden landwirtschaftlichen Halle im Bereich der Gewanne „Im Häg“ geschaffen werden. Nach der erfolgten Aufgabe der örtlichen Arztpraxis ist es ein wichtiges Anliegen der Gemeinde, zukünftig wieder eine Ärzteversorgung vor Ort sicherzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 2,0 ha auf den Flurstücken Nr. 3470/1, 3474, 3475, 3476, 3477/1, 3477/2, 3480/1, 3484/1, 3485, 3510/20 sowie teilweise auf den Flurstücken Nr. 230, 3494, 3495, 3496, 3529 und 3530.
b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Der Gemeinderat Zeiskam hat am 19.12.2022 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs beschlossen. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird die Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Wir weisen darauf hin, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs bestehend aus Abgrenzung des Geltungsbereichs, textlichen Festsetzungen und Begründung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim (www.bellheim.de) unter Wirtschaft Bauleitplanung Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/), in der Zeit vom 30.12.2022 bis 30.01.2023.
Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de.
Der ungefähre Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich oder elektronisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Bedenken und Anregungen wird der Gemeinderat entscheiden.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim nach vorheriger Terminvereinbarung einzusehen. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Herrn Guz, Tel. 07272/7008-401,
Mail: m.guz@vg-bellheim.de.
Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz © 2021
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