Titel Logo
Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 51/2023
Sitzungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinderat Bellheim

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Bellheim am 23.11.2023

Besetzung von Ausschüssen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig über den Wahlvorschlag offen abzustimmen und beschließt ebenso einstimmig folgende Änderung:

Robin Schmitteckert übernimmt das Mandat von Juliane Kranz. Stellvertreterin wird Cornelia Schmitteckert.

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "In den Gerichtsmorgen"; Beschluss des Vorentwurfs sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die vorliegende Fassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „In den Gerichtsmorgen“ vom Oktober 2023 wird als Vorentwurf beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.

Pendler Radroute Wörth-Schifferstadt - Erläuterungen zum Angebot durch Büro Schönhofen

Es bestehen grundsätzlich 2 verschiedene Beschlussvarianten:

• Der Gemeinderat Bellheim hebt den Beschluss vom 14.09.2023 auf und stimmt einer Beauftragung des Büros Schönhofen durch den LBM aufgrund der heutigen Informationen und Ankündigungen von Herrn Berg zu.

Torbogen Schloss Friedrichsbühl

Der Gemeinderat Bellheim nimmt die Ausführungen von Herrn Kunz zur Kenntnis und bedankt sich für sein Engagement. Die Beauftragung der Fachbüros für Bauantrag und Statik wird einstimmig befürwortet. Im Haushaltsplan für das Jahr 2024 sind Kosten in Höhe von 60.000,- € für das Projekt einzuplanen. Der Antrag auf Leader-Förderung soll bis Mitte Januar 2024 gestellt werden.

Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Nordost I, 7. Änderung"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

1. Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) werden die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den in der beigefügten Abwägungstabelle niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nordost I, 7. Änderung“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

Gemäß den planungsrechtlichen Festsetzungen zur baulichen Nutzung sind Vergnügungsstätten im Plangebiet unzulässig.

Neubau einer Mehrzweckhalle nach Rückbau Schneiderhalle

Der Gemeinderat beschließt, eine Arbeitsgruppe für die Erstellung der Bedarfsplanung zu bilden. Diese soll bestehen aus je 1 Mitglied der Fraktionen sowie dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten. Die Arbeitsgruppe sollte möglichst noch in diesem Jahr die Arbeit aufnehmen und die wichtigsten Parameter für die neue Halle zusammenstellen. Sobald dieses Ergebnis feststeht, wird dann die Verwaltung beauftragt, 3 Angebote für die Bedarfsplanung und Machbarkeitsprüfung bei 3 geeigneten Planungsbüros anzufragen und das wirtschaftlichste Planungsbüro zu beauftragen.

Straßenrechtsangelegenheit - Antrag auf Sondernutzung, Kolpingstraße

Die Sondernutzungserlaubnis gem. § 41 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) zur Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen für die Errichtung eines Zweifamilienhauses in der Kolpingstraße wird erteilt.

Die Notwendigkeit der zweiten Zufahrt soll geprüft werden.

Berichtspflicht nach § 21 GemHVO; Bericht zum 15.10.2023

Der Gemeinderat Bellheim nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Entwurf 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2023

Der Gemeinderat Bellheim beschließt einstimmig die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2023 in der vorliegenden Fassung.

Ergänzung historischer Straßen - Namensschilder

Der Gemeinderat beschließt, die Straßen-Namensschilder mit historischen Bedeutungen mit zwei Zeilen anzubringen. Sofern die Kosten für die Zusatzschilder bzw. deren Installation 10.000 € nicht übersteigen, können diese beauftragt und ausgeführt werden. Sobald der Betrag überschritten soll der Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise beraten. Der Betrag von 10.000 € zzgl. Montagekosten durch den Bauhof werden überplanmäßig bereitgestellt.

Friedhof Bellheim - Vorbereitungsarbeiten für Urnenstelen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Vorbereitungsarbeiten zur Stellung der 32 Urnenstelen auf dem Friedhof Bellheim und die Platzgestaltung an den günstigsten Bieter, die Firma Herxheimer Pflanzenhof, für 21.681,80 € zu vergeben.

Bauantrag - Abbruch der Scheune und Neubau eines Wohnhauses im rückwärtigen Grundstücksbereich, Prälat-Storck-Straße

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Abbruch der Scheune und Neubau eines Wohnhauses im rückwärtigen Grundstücksbereich in der Prälat-Storck-Straße wird versagt.

Anfrage eines Anliegers zur Bepflanzung einer öffentlichen Grünfläche, Im Gahnerb

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anfrage zur Bepflanzung einer öffentlichen Grünfläche zwischen den Straßen „Am Entensee“ und „Im Gahnerb“ abzulehnen. Der Antragsteller könne auf dem eigenen Gelände eine Bepflanzung vornehmen.

Anschaffung eines Häckslers

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Häckslers zum Preis von bis zu 25.000,- Euro brutto. Die Gemeindespitze wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Angebot aus dem Ausschreibungsverfahren den Zuschlag zu erteilen.

Anschaffung eines Forstgreifers

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Forstgreifers/Forstkrans zum Preis von bis zu 22.000,- Euro brutto. Die Gemeindespitze wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Angebot aus dem Ausschreibungsverfahren den Zuschlag zu erteilen.

Die Gemeindespitze soll mit der Verbandsgemeinde über eine Mitfinanzierung verhandeln.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Bellheim am 23.11.2023 gefassten Beschlüsse:

Es wurde über Grundstücksangelegenheiten und Personalangelegenheiten beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/