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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 51/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 des Wasser- und Bodenverbandes Zeiskam K.d.ö.R

In Vollzug des § 19 der Verbandssatzung wird hiermit die vom Verbandsausschuss am 12. Dezember 2024 beschlossene Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2025 bekannt gemacht.

I.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2025 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen auf  —  112.900,00 €

in den Ausgaben auf  — 112.900,00 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen auf  —  31.200,00 €

in den Ausgaben auf  —  31.200,00 €

festgesetzt.

§ 2

Die Verbandsbeiträge werden gemäß §§ 28 ff. Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 25 Abs. 1 der Verbandssatzung festgesetzt. Sie betragen für die im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke

pro ha 140,00 €

ausschließlich der noch nicht an das Beregnungsnetz angeschlossenen Grundstücke sowie der Grundstücke, die noch als Grünland genutzt werden.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur Sicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben verwendet werden soll, wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4

Kredite werden nicht veranschlagt.

II.

Der Haushaltsplan 2025 liegt in der Zeit vom 20. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Bellheim während der Dienststunden nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme offen aus.

Zeiskam, den 19. Dezember 2024
gez.
Dieter Stubenbordt
Verbandsvorsteher