Titel Logo
Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 51/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Veröffentlichung von Bauleitplänen

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Lage des Plangebiets

Aufstellung des Bebauungsplans „Gahnerb-West“ der Ortsgemeinde Bellheim; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Bellheim hat am 25.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Gahnerb-West“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte in der Zeit vom 31.05. bis 01.07.2024. Am 12.12.2024 hat der Gemeinderat über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen entschieden (Abwägungsbeschluss) und Änderungen am Planentwurf beschlossen. Neben redaktionellen Änderungen und der Ergänzung von Hinweisen wurden Fehler bei den Festsetzungen zur zulässigen Höhe baulicher Anlagen korrigiert, eine Festsetzung zur Bepflanzung des Lärmschutzwalls ergänzt sowie Änderungen der Festsetzungen zu Einfriedungen vorgenommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird daher gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut durchgeführt.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung), Gutachten zu den Themen Lärmschutz, Artenschutz und Altlasten (orientierende Bodenuntersuchung), sowie das Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept mit Wasserbilanz vom 20.12.2024 bis 10.01.2025 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde

Bellheim unter Wirtschaft

Bauleitplanung

Aktuelle Bauleitplanverfahren

(https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.