Redaktionelle Veröffentlichungen für Kirchen, Parteien und Wählergruppen sowie Vereine im Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim gültig ab 01.01.2026
| 1. | Alle Artikel und Bilder müssen über CMSweb eingestellt werden, keine Annahme per E-Mail. Auf der Seite cmsweb.wittich.de können Sie sich kostenfrei registrieren. |
| 2. | Berichte sind grundsätzlich als Fließtext (auch gereimte Texte), ohne Absätze zu verfassen. Kursiv oder unterstrichen formatierte Texte werden nicht berücksichtigt. |
| 3. | Mehrere Berichte eines Redakteurs sind im gleichen Artikel zu platzieren, getrennt durch vorformatierte, fett markierte Zwischenüberschriften. |
| 4. | Bilder (Querformat und Hochformat, hochformatige Bilder werden in der Regel auf ½ Spaltenbreite reduziert) sind immer am Ende des Textes einzufügen. Die Bildunterschrift und der Fotograf sind im dafür vorgesehenen Textfeld anzugeben. (Hier bitte unbedingt auf die vorhandenen Bildrechte/Urheberrechte achten. Bei Missachtung kann es zu erheblichen Geldstrafen für den Redakteur kommen.) |
| 5. | Berichte, die nicht den Redaktionsrichtlinien entsprechen, werden von der Redaktion ohne Kommentar gestrichen. Dies gilt insbesondere für: |
| • | Berichte die gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen (Meinungsäußerungen/Kommentare) |
| • | Berichte, die den Interessen der Verbandsgemeinde Bellheim und ihrer Ortsgemeinden widersprechen |
| • | Berichte über private Ereignisse (Grußbotschaften, Glückwünsche, Hochzeiten, Genesungswünsche und Nachrufe für Mitglieder, sind nur als kostenpflichtige Anzeige möglich) |
| • | Begrüßungs- und Abschiedsformulierungen, z. B. Mit freundlichen Grüßen, Liebe Mitglieder o.ä. |
| • | Leserbriefe |
| • | Gewerbliche Berichte im redaktionellen Teil (nur als kostenpflichtige PR-Berichte möglich) |
| 6. | Es werden nur Berichte von Vereinen und Organisationen mit Sitz in der Verbandsgemeinde Bellheim veröffentlicht. Ausnahmen gelten für: |
| • | Überörtliche Parteien (reine Terminankündigungen Ort, Uhrzeit, ohne Bild und Logo) |
| • | Selbsthilfegruppen für Demenz, Alzheimer, Krebs, ADS sowie für die Tafel Germersheim |
| 7. | Gleiche Berichte und Plakate (z. B. Veranstaltungsankündigungen, wiederkehrende Texte wie Spendenkonto, usw.) werden maximal nur zweimal veröffentlicht. Wiederkehrende Texte, wie etwa Angaben zu Spendenkonten, erscheinen ebenfalls max. zweimal jährlich. Bei Veranstaltungen mit Vorverkauf oder Anmeldefristen, kann die Ankündigung zusätzlich max. zweimal vor Beginn des Vorverkaufs bzw. der Anmeldefrist veröffentlicht werden. Damit kann eine Veranstaltung mit Vorverkauf oder Anmeldefrist insgesamt bis zu viermal veröffentlicht werden. |
| 8. | Plakate und Flyer dürfen keine Werbung (z. B. Logo der Sponsoren) enthalten. Diese werden ohne Rücksprache entfernt bzw. es erfolgt keine Veröffentlichung. |
| 9. | Bei Überschreitung des Zeichenkontingents erfolgt die Veröffentlichung nach dem Eingangsdatum der Berichte. Berichte werden dann ohne Rücksprache vom Verlag gelöscht. Dies gilt auch, wenn ein Web-User zwei einzelne Berichte in der gleichen Woche einstellt. Zeichenkontingent gilt immer für eine Rubrik/Woche. |
| 10. | Wir veröffentlichen nur Veranstaltungen, die nach dem Erscheinungsdatum des Titels stattfinden. Das gleiche gilt für Veranstaltungen mit Anmeldefristen. |
| 11. | Für öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen der Verbandsgemeinde Bellheim und ihrer Ortsgemeinden (z. B. Dorffeste, Märkte usw.) wird eine Doppelseite pro Ausgabe für Vorankündigung und für Nachberichte (Bilder und/oder Texte) zur Verfügung gestellt. Diese Doppelseite kann frei gestaltet werden, muss jedoch den Druckanforderungen entsprechen und als PDF eingereicht werden. Die Entscheidung über die Veröffentlichung liegt bei der Verwaltung. |
| 12. | Bilder müssen den Anforderungen des Ampelsystem (grün, gelb) im CMSweb entsprechen. Rot angezeigte Bilder werden nicht abgedruckt und ohne Kommentar gestrichen. Vereinslogos sind gestattet. |
| 13. | Der Redakteur ist verantwortlich für die Einhaltung der Bild- und Urheberrechte sowie die Einhaltung der AGB der LINUS WITTICH Medien KG. |
| 14. | Es werden ausschließlich JPG oder PDF-Formate akzeptiert. |
| 15. | Bilder werden dynamisch an den Bildinhalt angepasst; reine Bildcollagen werden nicht veröffentlicht. |
| 16. | Vereine dürfen über ihre eigenen Vereinsarbeit (z. B. Informationen, Aktivitäten, Trainingszeiten, Spendenübergaben, Terminankündigungen und eigene Veranstaltungen) mit einem Bild als JPG/PDF berichten. Spielberichte müssen kurz und sachlich gehalten werden. |
| 17. | Kirchen und Religionsgemeinschaften dürfen nur Gottesdienste und Veranstaltungen welche innerhalb der Verbandsgemeinde Bellheim stattfinden (dies betrifft nicht die Gottesdienste in Lustadt/Weingarten) sowie ein Bild als JPG/PDF pro Woche veröffentlichen. |
| 18. | Parteien und Wählergemeinschaften dürfen ausschließlich Terminankündigungen zu Veranstaltungen (mit Zeit und Ort), die in der Verbandsgemeinde Bellheim oder über Social-Media-Kanäle stattfinden, veröffentlichen. Bilder und Flyer werden nicht veröffentlicht. Logo ist erlaubt. Die Veröffentlichung von Artikeln örtlicher Parteien und Wählergruppen ist auf 500 Zeichen und 1 Logo festgelegt. Überörtlichen Parteien und Wählergruppen stehen 200 Zeichen ohne Logo zur Verfügung. |