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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 51/2025
Aktuelles aus dem Rathaus
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Sicher ins Jahr 2026 - Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Raketen und Böllern. Auf folgendes ist dabei zu achten:

Nach den einschlägigen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und der Ersten Sprengstoffverordnung ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am 31. Dezember und dem 1. Januar zulässig.

Ein Abbrennverbot gilt in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen, in der Nähe von Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprüngen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, wie Fachwerk- und Holzhäuser bzw. Häusern mit Reetdach. Von diesen Gebäuden bzw. Einrichtungen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

Ein vorsichtiger und rücksichtsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern kann dazu beitragen, ein unfallfreies Silvester zu erleben. Daher möchten wir auf weiteres hinweisen:

  • Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden.
  • Raketen sind nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zu zünden.
  • Eingeschlagene Raketen sollten unverzüglich entfernt werden.
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) sollten nicht noch einmal angezündet werden.
  • Besonders gefährlich – und daher verboten – sind nicht zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung ist auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise und nehmen Sie Rücksicht auf andere Menschen, um sie keiner Gefahr auszusetzen! Gehen Sie verantwortungsbewusst und vorsichtig mit Feuerwerkskörpern um und halten Sie sich unbedingt an die Gebrauchsanweisung.