Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Raketen und Böllern. Auf folgendes ist dabei zu achten:
Nach den einschlägigen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und der Ersten Sprengstoffverordnung ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am 31. Dezember und dem 1. Januar zulässig.
Ein Abbrennverbot gilt in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen, in der Nähe von Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprüngen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, wie Fachwerk- und Holzhäuser bzw. Häusern mit Reetdach. Von diesen Gebäuden bzw. Einrichtungen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
Ein vorsichtiger und rücksichtsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern kann dazu beitragen, ein unfallfreies Silvester zu erleben. Daher möchten wir auf weiteres hinweisen:
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise und nehmen Sie Rücksicht auf andere Menschen, um sie keiner Gefahr auszusetzen! Gehen Sie verantwortungsbewusst und vorsichtig mit Feuerwerkskörpern um und halten Sie sich unbedingt an die Gebrauchsanweisung.