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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 51/2025
Aus den Sitzungen
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Gemeinderat Bellheim

Auszug aus der Niederschrift über die 14 . Sitzung des Gemeinderates Bellheim am 20.11.2025

Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Postgrabenstraße“; Abwägungsbeschluss und Beschluss des Entwurfs

1.

Zunächst beschließt der Gemeinderat mit 6 Stimmen, bei 1 Gegenstimme und 9 Enthaltungen, eine 2-stufige Stellplatzregelung für die Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern des gemeinnützigen Siedlungswerks Speyer im Adenauer-Ring/Kurt-Schumacher-Ring. Für Wohnungen bis zu 50 qm ist 1 Stellplatz, für Wohnungen ab 50 qm sind 2 Stellplätze vorzuhalten. Für alle anderen Wohnungen im Gebiet des Bebauungsplanes gelten 2 Stellplätze.

2.

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den in der beigefügten Abwägungstabelle niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die vorliegende Fassung des Bebauungsplans mit der unter 1. genannten Änderung wird einstimmig als Entwurf beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Bellheim

Wie vom Rechnungsprüfungsausschuss empfohlen, beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Jahres­abschluss der Ortsgemeinde Bellheim für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 114 Abs. 1 GemO festzu­stellen, sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Entlastung zu erteilen.

Finanzierungsoptionen Mietobjekt Im Gahnerb 1, Bellheim

Der Gemeinderat beschließt, sofern die Zinsen den in der Sitzungsvorlage bestehenden Wert von 3,03 % nicht übersteigen, zu einem vermeintlich günstigen Zeitpunkt, eine Teilfinanzierung durch ein Darlehen in Höhe von 4 Mio. € mit einer Laufzeit von 10 Jahren abzuschließen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden, den Kreditvertrag mit dem wirtschaftlichsten Anbieter abzuschließen.

Die Auswahl der Kreditform sowie des Kreditinstituts erfolgt auf Grundlage noch einzuholender Angebote unter Berücksichtigung der jeweils günstigsten Konditionen (insbesondere Zinssatz, Zinsbindung und evtl. Sondertilgungen).

Zuschüsse für die Vereinsarbeit

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, in diesem Jahr die Zuschussrichtlinien wie bisher zu belassen und die Zuschüsse in Höhe von 4.996,80 € gemäß der aktuellen Übersicht an die Bellheimer Vereine auszuzahlen. Im nächsten Jahr soll der Haupt- und Finanzausschuss über die Vergabemodalitäten beraten.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Bellheim am 20.11.2025 gefassten Beschlüsse:

Es wurde über Grundstücksangelegenheiten beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/