Der Landkreis Germersheim hat seine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die aviäre Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe oder Geflügelpest, erneut verlängert. Gemäß dieser wird die seit 12. November geltende sogenannte Aufstallungspflicht von Geflügel sowie anderen gehaltenen Vögeln empfänglicher Arten (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben) bis zunächst 31. Dezember 2025 verlängert. Eine weitere Verlängerung ist möglich.
Aufstallung bedeutet, dass die Tiere ausschließlich entweder in einem geschlossenen Stall oder in einem gesicherten Auslauf zu halten sind. Gesicherter Auslauf bedeutet, dass er mindestens nach oben mit einer überstehenden, gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bedeckt ist, zum Beispiel einer undurchlässigen Folie oder einem Vlies, und der Auslauf zu den Seiten hin sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln begrenzt ist, zum Beispiel mit einem Netz.
Außerdem ist die Durchführung von Geflügelbörsen und -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und Tauben zum Kauf oder zur Schau gestellt werden, bis auf weiteres untersagt.
Auch sind Geflügelhalterinnen und -halter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bislang nicht nachgekommen sind, aufgefordert, die Geflügelhaltung unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Weitere Informationen unter www.kreis-germersheim.de/amtsblätter
Ab Freitag, 2. Januar 2026, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026, Teil 2, gestellt werden. Darauf weist das Sachgebiet Agrarförderung der Kreisverwaltung Germersheim hin. Die Antragsfrist endet am 2. Februar 2026 (Ausschlussfrist). Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2026.
Diese Antragsfristen gelten für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2026 gepflanzt werden sollen.
Folgende Maßnahmen können beantragt werden:
| Anpassung der Zeilenbreite (nur Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe) | Block 10 (Maßnahmen 11 - 16) |
| Pflanzung von Halb- und Hochstammreben | Block 20 (Maßnahmen 21 - 26) |
| Rebsortenwechsel | Block 30 (Maßnahmen 31 - 36) |
| Bodenordnung | Block 40 (Maßnahmen 41 - 46) |
| Handarbeitsmauersteillagen | 51 |
| Querterrassierung | 53 |
Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2026 lauten:
| Maßnahmen 11, 21, 31 und 41 | 9.000 Euro/ha (Flachlagen) |
| Maßnahmen 16, 26, 36 und 46 | 12.000 Euro/ha (Flachlagen) |
| Maßnahmen 12, 22, 32 und 42 | 26.000 Euro/ha (Steillagen) |
| Maßnahmen 14, 24, 34 und 44 | 29.000 Euro/ha (Steilst- und Terrassenlagen) |
| Maßnahmen 13, 23, 33 und 43 | 9.000 Euro/ha (Extensive Anlagen) |
| Maßnahmen 15, 25, 35 und 45 | 7.500 Euro/ha (Nutzung gebrauchtes Material) |
| Maßnahme 51: | 48.000 Euro/ha (Handarbeitsmauersteillagen) |
| Maßnahme 53: | 33.000 Euro/ha (Neuanlage von Querterrassen) |
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Anträge können elektronisch über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter https://wip.lwk-rlp.de gestellt werden.
Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim bis zum 2. Februar 2026 eingereicht werden.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2026 zum Download bereit.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar