| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich am 19.12.2025 dem Gemeinderat zuleiten.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026/2027 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim in der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim, Zimmer 24, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bellheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |