Für das kommende Schuljahr 2023/2024 wird wieder die Schulbuchausleihe als unentgeltliche Ausleihe und die Ausleihe gegen Gebühr angeboten. Sie können ab sofort die Anträge für die unentgeltliche Ausleihe stellen. Das Antragsformular erhalten Sie von der Schule. Alternativ können Sie dies aber auch im Internet unter folgendem Link herunterladen:
https://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20232024.html
Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) für das Schuljahr 2023/24 können bis 15. März 2023 gestellt werden. Sie müssen bei dem zuständigen Schulträger der Schule gestellt werden, die im Schuljahr 2023/2024 voraussichtlich besucht wird. Wer der zuständige Schulträger ist, erfahren Sie im Sekretäriat der Schule. Für Schülerinnen/Schüler, die die Grundschulen Bellheim, Ottersheim/Knittelsheim oder Zeiskam besuchen, sind die Anträge fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, z.Hd. Herrn Braun, einzureichen. Sollte die Frist versäumt werden, ist nur noch eine Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr möglich. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.