Vorstellung der Kontaktbeamtinnen der Polizeiinspektion Germersheim
Vorstellung Klimaschutzmanagerin
Der Verbandsgemeinderat Bellheim delegiert einstimmig die Entscheidung zur Auftragsvergabe an den Haupt-und Finanzausschuss. Der Zuschlag soll nach Präsentation der ausgewählten Büros bei der Sitzung am 01.02.2023 erfolgen.
Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Bürgermeister Job verpflichtet das neue Ratsmitglied Stefanie Gödelmann gem. § 30 II GemO in öffentlicher Sitzung namens der Verbandsgemeinde Bellheim auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten insbesondere gem. § 20 GemO Schweigepflicht und § 21 GemO Treuepflicht.
Nach § 30 I GemO üben Ratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugungen aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.
Besetzung von Ausschüssen
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig über die Wahlvorschläge offen abzustimmen und beschließt einstimmig die Nachfolge wie von der FWG-Fraktion vorgeschlagen:
• Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss: Frau Stefanie Gödelmann,
• Mitglied im Schulträgerausschuss: Herr Peter Herzog.
Wahl des/der 1. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Als Kandidaten für die Wahl des 1. Beigeordneten werden Herr Paul Gärtner und Herr Harald Walter vorgeschlagen.
Auf Herrn Gärtner entfallen bei der anschließenden Wahl im ersten Wahlgang 17 Ja-Stimmen, auf Herrn Walter entfielen 5 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung. Somit ist Herr Paul Gärtner zum 1. Beigeordneten gewählt.
Festlegung der zukünftigen Höhe der Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, ab dem 01.01.2023 die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung für die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit gem. § 8 Abs. 1 LKomBesVO auf derzeit monatlich 196,85 EUR festzusetzen.
Unterrichtung Verträge § 33 II GemO
Der Verbandsgemeinderat nimmt den Bericht über die Unterrichtung der Verträge gemäß § 33 Abs. 2 GemO zustimmend zur Kenntnis.
Berichtspflicht nach § 21 GemHVO; Bericht zum 15.10.2022
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Jahresabschluss zum 31.12.2021; Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung
| 1. | Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung entsprechend § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen. |
| 2. | Der Jahresabschluss 2021 wird zum 31.12.2021 in Aktiva und Passiva auf 1.531.773,14 € festgestellt. |
| 3. | Der Jahresgewinn 2021 in Höhe von 25.738,00 € wird wie folgt aufgeteilt. Zum Ausgleich des Verlustvortrages werden 7.412,51 € auf neue Rechnung übertragen, 18.325,49 € werden der Rücklage zugeführt. |
| Festsetzung Wärmepreis Nahwärmeversorgung | |
| 1. | Der Verbandsgemeinderat Bellheim setzt einstimmig den Wärmepreis der Nahwärmeversorgung ab dem 01.01.2023 auf 0,26 €/kWh netto (0,28 €/kWh brutto) fest. |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig den Wärmepreis für das Jahr 2023 im Frühjahr neu zu kalkulieren, unter Berücksichtigung der Entlastungspakete der Bundesregierung. |
Alarm- und Einsatzplan Stromausfall; Ersatzstromversorgung kommunaler Gebäude
Der Verbandsgemeinderat beauftragt einstimmig das Planungsbüro Hellmann mit der Konzepterarbeitung inkl. Leistungsmessung in Höhe von 19.562,77 € gemäß Angebot vom 09.01.2023.
Antrag auf Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bellheim; Ausweisung von Sonderbauflächen für Photovoltaikanlagen
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates zu vertagen und beauftragt die Verwaltung zu ermitteln, ob die Maßnahme förderfähig ist. Weiterhin soll die Verwaltung mit dem Planungsbüro Piske ein Gesprächstermin vereinbaren, um die Durchführung einer Potenzialanalyse unter Berücksichtigung der durch die Rheinland-Pfälzische Landesregierung angekündigten Gesetzesänderung näher zu erörtern.
| 18. Änderung des Flächennutzungsplans II in der Gemarkung Zeiskam; Aufstellungsbeschluss | |
| 1. | Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig den Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplans II in der Gemarkung Zeiskam. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. |
| 2. | Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans II wird in der vorliegenden Fassung als Vorentwurf einstimmig beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. |
LEADER - Programm
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Informationen und den Abschluss der Vereinbarung zustimmend zur Kenntnis. Die Erstellung der Liste soll für Ende Januar 2023 zusammengestellt werden.
Vergabe Gewässerpflege Winter 2023
Der Verbandsgemeinderat vergibt einstimmig die Arbeiten zur Gewässerpflege im Januar/Februar 2023 in Höhe 42.835,42 an die Fa. AUT, Freckenfeld.
Nordfassade Spiegelbachhalle Traufstreifen
Der VG-Rat beschließt einstimmig, die Arbeiten durch den günstigsten Anbieter ausführen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte zu veranlassen.
Spiegelbachhalle/Realschule plus - Defekte Eisenbahnschwellenwand
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen geeignete Firmen mit der Ausführung der Arbeiten anzufragen. Im Rahmen der geschätzten Kosten soll der günstigste Bieter von der Verwaltung mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt werden.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Verbandsgemeinderates Bellheim am 18.01.2023 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über Personalangelegenheiten beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/