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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 6/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Stellenausschreibung: Elektrofachkraft

Elektrofachkraft (m/w/d)

Bei der Verbandsgemeinde Bellheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

Das Aufgabengebiet umfasst:

Kontrolle, Wartung, Instandhaltung und Pflege aller Abwasserreinigungsanlagen, Pumpstationen, Messeinrichtungen und sonstigen Bauwerken in der Zuständigkeit des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung,

• Instandhaltung, Wartung und Erweiterung der EMSR-Technik im Bereich der Abwasserbeseitigung

• Betrieb, Kontrolle und Steuerung der Abwasserreinigungsprozesse auf der Kläranlage, inkl. Klärschlammbehandlung,

• Bedienung und Überwachung von Prozessleitsystemen und EDV-gestützter Fernwirktechnik,

• Teilnahme am turnusmäßigen Bereitschaftsdienst.

Wir erwarten:

• Abgeschlossene Ausbildung zur Elektrofachkraft oder vergleichbar,

• Praktische Erfahrungen im Betrieb einer Kläranlage sind wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich

• Selbständiges Arbeiten

• Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Aufgaben auch außerhalb des typischen Arbeitsspektrums einer Elektrofachkraft

• Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein

• Teamfähigkeit und Flexibilität

• Fahrerlaubnis B ist erforderlich, BE ist wünschenswert.

Wir bieten:

• Eine unbefristete Stelle in Vollzeit. Leistungsgerechte Bezahlung nach TV-V

• Ein gutes Betriebsklima

• Eine gute Anbindung an den ÖPNV

• Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit

• Jobrad

Ihre Ansprechpartner:

Fachlich:

Jochen Renner

Werkleiter

( 07272/7008-443

* j.renner@vg-bellheim.de

Personal:

Markus Seither

Personalabteilung

(07272/7008-331

* m.seither@vg-bellheim.de

Bewerbungen bis spätestens 21.02.2024 an:

Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Personalabteilung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim

oder * personalabteilung@vg-bellheim.de

Bei Bewerbung per E-Mail bitten wir um Übersendung einer PDF-Datei. Ihre Bewerbungsunterlagen werden vernichtet, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind; spätestens jedoch 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens.