Alle Eigentümer von jagdbaren Grundflächen innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bellheim die gem. § 9 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 11 des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesjagdgesetzes eine Jagdgenossenschaft bilden, werden hiermit zu einer am Dienstag, den 20. Februar 2024, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Bellheim stattfindenden Versammlung eingeladen.
Tagesordnung:
Erläuterungen zur Tagesordnung:
Allgemeines:
Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Bellheim nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Zu 3:
Der Pachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bellheim läuft zum 31.03.2024 ab. Die Jagd des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Bellheim wird zum 01.04.2024 neu verpachtet.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Tel.: 07272/7008-221, Frau Welker
Fax: 07272-7008-555
E-Mail: s.welker@vg-bellheim.de
http://www.vg-bellheim.de