Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Knittelsheim
Der Ausschuss hat den Jahresabschluss 2023 geprüft. Die Prüfung erstreckte sich stichprobenartig über die gesamten Rechnungsunterlagen. Der Ausschuss stellt unter Beachtung der Bestimmungen des § 112 Abs. 1 GemO folgendes fest:
| 1. | Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses hat zu keinen Einwendungen geführt. |
| 2. | Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den rechtlichen Vorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden. |
| 3. | Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. |
| 4. | Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt. |
| 5. | Bei den Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung bzw. den Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung wurde, soweit dies erkennbar war, nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren. |
| 6. | Die Verwaltung wurde, soweit erkennbar, zweckmäßig und wirtschaftlich geführt. |
| 7. | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, soweit nicht schon geschehen, nachträglich genehmigt. |
| 8. | Darüber hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach der Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses von Bedeutung sind. |
Aufgrund dieses Ergebnisses empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig dem Gemeinderat Knittelsheim, den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Knittelsheim für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 114 Abs. 1 GemO festzustellen, sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Entlastung zu erteilen.
Die Entlastung wird durch den Gemeinderat einstimmig erteilt.
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025 – Erlass einer Hebesatzsatzung
Der Gemeinderat Knittelsheim beschließt einstimmig die beigefügte Hebesatzsatzung für das Jahr 2025.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Spende der Sparkasse Südpfalz für den Spielenachmittag der Bücherei in Höhe von 150,00 €, sowie die Sachspende des Fördervereins für Kinder und Jugend (Sachspende div. Spiele im Rahmen des Spielenachmittags zur Verlosung Lesesommer) in Höhe von 300,00 € an.
Bauvoranfrage - Umbau und Erweiterung des Wohnhauses, Ottostraße
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zu Umbau und Erweiterung des Wohnhauses in der Ottostraße wird einstimmig erteilt.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Knittelsheim am 12.12.2024 gefassten Beschlüsse:
Es wurde eine Personalangelegenheit beschlossen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/