Der Katholische Arbeiterverein Bellheim feiert in diesem Jahr sein 135-jähriges Bestehen. Die Schirmherrschaft hat Weihbischof em. Otto Georgens übernommen, der auch am Samstag, 14. November, um 18:00 Uhr, in der Pfarrkirche St. Nikolaus, ein Pontifikalamt leiten und die Festpredigt halten wird. Der Verein verdankt dieses Jubiläum dem damaligen Prälaten Johannes Storck, der im November 1891 den Grundstein für den Katholischen Arbeiterverein gelegt hat. Das besondere Anliegen des Gründers war es, sich um die arbeitenden Menschen und deren Familien zu kümmern. Unter anderem ließ er in den Jahren 1887–1888 auf seine Kosten die ersten Arbeiterwohnungen für sozialschwache Familien in Bellheim bauen. Er war es auch, der auf seine Kosten im Jahre 1906 die noch heute bestehende Friedhofskapelle errichten ließ. Die damals Verantwortlichen betrachteten es als ihre vornehmste Aufgabe, durch Vorträge, Schulungs- und Unterrichtskurse „dem arbeitenden Menschen geistiges Rüstzeug für die Auseinandersetzung mit Andersdenkenden an die Hand zu geben.“ Bei all der ernsten Arbeit wurde es nicht versäumt, durch Ausflüge, Theateraufführungen und Bunte Abende, sowie Vereinsbälle den Mitgliedern eine gesunde Lebensfreude zu vermitteln. Dadurch gab der Verein das Bild einer großen Familie. Heute bemüht sich der Jubilar insbesondere um einzelne Hilfesuchende, sowie darum, Angebote für die Gemeinschaft zu unterbreiten. Vorträge zu Themen wie Vorsorgevollmacht, Erbrecht, Pflegeversicherung, soziale Fragen und anderes mehr, werden ebenso angeboten wie Kochkurse für Männer und für Paare. Lange Tradition hat die jährliche Radwallfahrt nach Waghäusel und die Radtour mit der ganzen Familie. Ebenso die Feier des „Tages der Arbeit“, eine jährliche Mehrtagesfahrt sowie die Jahresabschlussfeier für die Vereinsfamilie.
Eine besondere Aufgabe sieht der Katholische Arbeiterverein, von Anfang an bis heute, in der Unterstützung der Anliegen der Pfarrgemeinde St. Nikolaus. Auch hat sich der Verein seit vielen Jahren für alle Christen geöffnet.
Aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, erfolgt ab dem Jahre 2026 eine neue Beitragsregelung. Demnach wird ab 01.01.2026 der Jahresbeitrag für die Mitglieder von bisher 12 € auf nunmehr 15 € angehoben. Der Mitgliedsbeitrag für Witwen beträgt ab diesem Zeitpunkt jährlich 7,50 €. Bei Rentnern, die bisher die Hälfte des Beitrages zu zahlen hatten, erhöht sich der Jahresbeitrag von 6,50 € auf ebenfalls 7,50 €. Bei Mitgliedern, die erst ab diesem Jahr das Rentenalter erreichen, entfällt künftig die Beitragsminderung.
Aufgehoben wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung auch die bisherige Beitragsfreistellung für Mitglieder, die das 80. Lebensjahr erreicht haben. Die zuletzt vom Beitrag befreiten Mitglieder, behalten ihren Status bei.