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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 7/2023
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Rechtsverordnung Zeiskam

nach § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte über die Festsetzung von Marktsonntagen in der Ortsgemeinde Zeiskam

Aufgrund § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 wird

für die Ortsgemeinde Zeiskam folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

An folgenden Sonntagen darf in der Ortsgemeinde Zeiskam in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein sogenannter Marktsonntag stattfinden:

19.03.2023 und 06.08.2023

§ 2

(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Gemeinde Zeiskam

durchgeführt werden.

§ 3

Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 06.08.2023 außer Kraft.

Bellheim, den 14.02.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Gerald Job
Bürgermeister