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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 7/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Aufstellung der Ergänzungssatzung "Lange Straße / Mühlweg" der Ortsgemeinde Ottersheim bei Landau

Lage des Plangebiets

Geltungsbereich der Satzung

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Ottersheim bei Landau hat die Aufstellung der Ergänzungssatzung "Lange Straße / Mühlweg" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand und nördlich der Langen Straße / L 509 und wird vorwiegend ackerbaulich genutzt. Die Erschließung soll über Mühlweg und Lange Straße erfolgen. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst Teile der Flurstücke Nr. 3088/2 sowie 2741/1 und hat eine Größe von rd. 1.200 m².

Im Jahr 2022 wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses im Geltungsbereich der Satzung eingereicht. Für das Plangebiet besteht bereits eine rechtskräftige Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aus dem Jahr 1989. Das Bauvorhaben ist jedoch wegen eines Widerspruchs zu den Festsetzungen der Satzung in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sowie hinsichtlich der Dachform und -neigung auf Grundlage der bestehenden Satzung nicht genehmigungsfähig.

Die Ortsgemeinde befürwortet das Vorhaben und beabsichtigt zur Schaffung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen die Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Lange Straße / Mühlweg“, die in ihrem Geltungsbereich das Planungsrecht abschließend wiedergibt und die bisherige Satzung vollständig ersetzt.

Der Gemeinderat hat am 19.01.2024 die Veröffentlichung des Satzungsentwurfs beschlossen.

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung „Lange Straße / Mühlweg“ (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) in der Zeit vom 16.02. bis 18.03.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft - Bauleitplanung - Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 5 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.