Die Verbandsgemeindekasse Bellheim weist vorsorglich darauf hin, dass am 15. Februar 2025 die erste Rate der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer zur Zahlung fällig wird.
Die Beiträge sind rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse Bellheim zu überweisen. Wir bitten zu beachten, dass bei Nichtzahlung die Beiträge kostenpflichtig angemahnt werden.
Diese Mitteilung gilt nur für die Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.
Zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten wäre es ratsam am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Entsprechende Vordrucke finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bellheim oder im Rathaus, Zimmer 21.