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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 7/2026
Sonstige Nachrichten
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Kreisverwaltung Germersheim

Ab 3. März Abfuhr der Heckenabfälle im Kreis Germersheim

Am 3. März beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung.

Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden. Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 cm können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt am Wertstoffhof Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.

Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons etc., die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind, werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne bzw. den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Ortsnahe Verkaufsstellen für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Die Säcke haben ein Volumen von 120l und kosten 2,30 Euro pro Stück. Nichtsperrige Grünabfälle wie z.B. kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen Berg und Westheim angenommen, für die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos.

Wer außerhalb der Abfuhrtermine sperrigen Grünschnitt entsorgen möchte, kann diesen an den Wertstoffhöfen Westheim oder Berg anliefern. Sperrige Heckenabfälle aus Privathaushalten werden dort kostenlos angenommen. Am Wertstoffhof Rülzheim (auf dem Betriebsgelände der Firma PreZero Service Süd GmbH) können Grünabfälle aus Platzgründen nicht angenommen werden. Außerdem halten viele Gemeinden und Städte Häckselplatze vor, an denen Heckenschnitt meist wohnortnah angeliefert werden kann. Infos zu den lokalen Häckselplätzen gibt es bei der jeweiligen Verwaltung oder im jeweiligen Amtsblatt bzw. Stadtanzeiger.

Allgemeine Informationen zum Thema Abfallentsorgung im Kreis Germersheim können im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft abgerufen werden.

Die Abfuhrtermine für Heckenabfälle:

03.03.2026, Bezirk 1: Zeiskam, Lustadt, Bellheim, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim, Westheim

10.03.2026, Bezirk 2: Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt, Rülzheim

Antragstellung für unentgeltliche Schulbuchausleihe bis Mitte März

Die Kreisverwaltung in Germersheim weist darauf hin, dass für Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder der Berufsbildenden Schule besuchen, die Möglichkeit der Schulbuchausleihe besteht. Familien oder Erziehende, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten, können dabei eine unentgeltliche Ausleihe in Anspruch nehmen und Lernmittelfreiheit beantragen; alle anderen können dieses Angebot gegen Gebühr nutzen.

Bereits seit Dezember 2025 wurden über die Schulen Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) verteilt. Diese Anträge können bis 16. März 2026 bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden. Die Anträge sind auch auf der offiziellen Website der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/schulbuchausleihe verfügbar und können bequem online gestellt werden. Nach der erfolgreichen Online-Antragstellung erhalten die Antragstellenden eine Bestätigung per E-Mail. Der endgültige Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Lernmittelfreiheit wird in jedem Fall auf dem Postweg zugestellt.

Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das jährliche Einkommen die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, beträgt die Einkommensgrenze bei

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einem Kind 26.500 Euro

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zwei Kindern 30.250 Euro

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drei Kindern 34.000 Euro

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vier Kindern 37.750 Euro

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für jedes weitere Kind zusätzliche 3.750 Euro.

Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei

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einem Kind 22.750 Euro

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zwei Kindern 26.500 Euro

-

drei Kindern 30.250 Euro

-

vier Kindern 34.000 Euro

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für jedes weitere Kind zusätzliche 3.750 Euro.

Sofern diese Einkommensgrenzen überschritten werden, ist eine Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Die hierfür benötigten Zugangsdaten werden ab Mai über die Schulen verteilt.

Die Kreisverwaltung Germersheim organisiert die Ausleihe der Bücher für die nachfolgenden Schulen:

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Realschule plus in Lingenfeld

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Geschwister-Scholl-Realschule plus in Germersheim

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Richard-von-Weizsäcker-Realschule plus in Germersheim

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Goethe Gymnasium in Germersheim

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Berufsbildende Schule in Germersheim

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Realschule plus in Bellheim

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Integrierte Gesamtschule in Rülzheim

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Integrierte Gesamtschule in Rheinzabern

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Gymnasium Rheinzabern

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Integrierte Gesamtschule in Kandel

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Realschule plus in Kandel

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Carl-Benz-Gesamtschule in Wörth

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Europa Gymnasium in Wörth

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Berufsbildende Schule in Wörth

Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter https://bildung.rlp.de/lmf/