In Vollzug des § 19 der Verbandssatzung wird hiermit die vom Verbandsausschuss am 16. Februar 2023 beschlossene
bekannt gemacht.
I.
§ 1
| Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2023 wird | ||
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen auf | 113.100,00 € |
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| in den Ausgaben auf | 113.100,00 € |
| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen auf | 18.500,00 € |
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| in den Ausgaben auf | 18.500,00 € |
festgesetzt.
§ 2
Die Verbandsbeiträge werden gemäß §§ 28 ff. Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 25 Abs. 1 der Verbandssatzung festgesetzt. Sie betragen für die im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke
pro ha 140,00 € ausschließlich der noch nicht an das Beregnungsnetz angeschlossenen Grundstücke sowie der Grundstücke, die noch als Grünland genutzt werden.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur Sicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben verwendet werden soll, wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Kredite werden nicht veranschlagt.
II.
Der Haushaltsplan 2023 liegt in der Zeit vom 24. Februar 2023 bis einschließlich 10. März 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Bellheim während der Dienststunden nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme offen aus.