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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 8/2023
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 des Wasser- und Bodenverbandes Zeiskam K.d.ö.R

In Vollzug des § 19 der Verbandssatzung wird hiermit die vom Verbandsausschuss am 16. Februar 2023 beschlossene

Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2023

bekannt gemacht.

I.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2023 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen auf

113.100,00 €

in den Ausgaben auf

113.100,00 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen auf

18.500,00 €

in den Ausgaben auf

18.500,00 €

festgesetzt.

§ 2

Die Verbandsbeiträge werden gemäß §§ 28 ff. Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 25 Abs. 1 der Verbandssatzung festgesetzt. Sie betragen für die im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke

pro ha 140,00 € ausschließlich der noch nicht an das Beregnungsnetz angeschlossenen Grundstücke sowie der Grundstücke, die noch als Grünland genutzt werden.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur Sicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben verwendet werden soll, wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4

Kredite werden nicht veranschlagt.

II.

Der Haushaltsplan 2023 liegt in der Zeit vom 24. Februar 2023 bis einschließlich 10. März 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Bellheim während der Dienststunden nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme offen aus.

Zeiskam, den 23. Februar 2023
gez. Dieter Stubenbordt
Verbandsvorsteher