Für das kommende Schuljahr 2025/2026 wird wieder die Schulbuchausleihe als unentgeltliche Ausleihe und die Ausleihe gegen Gebühr angeboten. Sie können ab sofort die Anträge für die unentgeltliche Ausleihe stellen. Das Antragsformular erhalten Sie von der Schule. Alternativ können Sie dies aber auch im Internet unter folgendem Link herunterladen:
https://bildung.rlp.de/lmf/service/publikationen/schuljahr-2025/2026
Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) für das Schuljahr 2025/26 können bis 17. März 2025 gestellt werden. Sie müssen bei dem zuständigen Schulträger der Schule gestellt werden, die im Schuljahr 2025/2026 voraussichtlich besucht wird. Wer der zuständige Schulträger ist, erfahren Sie im Sekretariat der Schule. Für Schülerinnen/Schüler, die die Grundschulen Bellheim, Ottersheim/Knittelsheim oder Zeiskam besuchen, sind die Anträge fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, z.Hd. Herrn Braun, einzureichen. Sollte die Frist versäumt werden, ist nur noch eine Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr möglich. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.