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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 8/2025
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Am Sonntag, dem 23.02.2025, findet die Bundestagswahl statt.

Nehmen Sie Ihr demokratisches Grundrecht wahr und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben, können Sie trotzdem wählen gehen. Melden Sie sich mit Ihrem Personalausweis in Ihrem zuständigen Wahlbezirk.

Die Wahlbezirke befinden sich in

Bellheim:

Fortmühlhalle

Knittelsheim:

Gemeindehaus

Ottersheim:

Musikerheim auf dem Dorfplatz

Zeiskam:

Fuchsbachhalle

Beantragung von Briefwahl:

Bitte beachten Sie,

dass Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Schubertstraße 18, Bellheim, regulär beantragt werden können

in Ausnahmefällen kann eine Beantragung noch am Samstag, den 22. Februar 2025, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr ebenfalls im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen

Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch keine Briefwahlunterlagen bekommen hat, kann auch nicht im Wahlraum seine Stimme abgeben. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, den 22. Februar 2025 um 12.00 Uhr ab.

Technisch bedingt könnte in ganz wenigen Einzelfällen Briefwahl doppelt versandt worden sein. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an das Wahlamt.

am Wahlsonntag, den 23. Februar 2025, ist eine Beantragung von Briefwahl nur bei plötzlicher Erkrankung im Wahllokal bis 15.00 Uhr möglich.

Eine Zustellung der Briefwahlunterlagen kann in den vorgenannten Fällen nicht mehr erfolgen. Die Unterlagen müssen abgeholt werden.

Sollten Sie bereits Briefwahl beantragt und die Unterlagen nicht erhalten haben, bitten wir um umgehende Mitteilung per E-Mail unter wahlen@vg-bellheim.de oder Tel. unter 07272/7008-0. In diesen Fällen müssen Ihre Briefwahlen erneut ausgestellt und persönlich abgeholt werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim
Wahlamt