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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 8/2026
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Lage des Plangebiets

Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)

Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Postgrabenstraße“ der Ortsgemeinde Bellheim

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Bellheim hat am 23.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Postgrabenstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplan soll die rechtskräftigen Bebauungspläne "Lächer", "Hintere Heide" und "Hintere Heide II" ersetzen und eine Fortentwicklung und Anpassung des vorhandenen Bestandes an die aktuellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung ermöglichen. Dabei soll eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung ermöglicht und die vorhandene Siedlungsstruktur und die Nutzungen im Bestand planungsrechtlich abgesichert werden. Dadurch sollen klare Rechtsverhältnisse sowohl für die Verwaltung als auch für die Bauherren für die Zulässigkeit von Bauvorhaben und somit eine Grundlage für die gesteuerte Nachverdichtung des Plangebiets und die Vermeidung der Entstehung und Verfestigung städtebaulicher Überentwicklungen geschaffen werden.

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Juni/Juli 2025 hat der Gemeinderat am 20.11.2025 und erneut am 22.01.2026 über die Behandlung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Beschluss gefasst (Abwägungsbeschluss) und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) in der Zeit vom 20.02. bis 19.03.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft / Bauleitplanung / Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht wird.

Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen per E-Mail übermittelt werden an bauleitplanung@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und werden mit veröffentlicht:

1.

Umweltbericht als Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Im Umweltbericht liegen für die jeweiligen Schutzgüter folgende Arten von umweltbezogenen Informationen vor:

a.

Schutzgut Fläche: Angaben zu der mit der Durchführung des Bebauungsplans einhergehenden Flächeninanspruchnahme

b.

Schutzgut Geologie und Boden: Aussagen zu den bestehenden Bodenverhältnissen und -funktionen

c.

Schutzgut Luft/Klima: Aussagen zur klimatischen Vorbelastung sowie Auswirkungen der Bebauungs- und sonstigen Nutzungsstrukturen auf das Siedlungsklima

d.

Schutzgut Wasser: Aussagen zu natürlichen Gewässern sowie wasserrechtlichen Schutzgebieten im Plangebiet sowie Auswirkungen bestehender Versiegelung auf den Wasserhaushalt. Hinweis auf Auswirkungen von Hochwasserereignissen in kleinem Rahmen im Norden des Plangebiets.

e.

Schutzgut Arten- und Biotoppotenzial: Aussagen zur Lebensraumeignung des Plangebiets sowie zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf diese für verschiedene Arten, Hinweis auf mögliche Vorkommen geschützter Arten sowie auf Vorschriften zu deren Schutz, Hinweise zu artenschutzrechtlichen Untersuchungen.

f.

Schutzgut Mensch und Erholung: Aussagen zu Immissionen durch Verkehrs-, Freizeit- und Gewerbelärm sowie zur Verträglichkeit mit der das Gebiet dominierenden Wohnnutzung. Aussagen zu Erholungsmöglichkeiten im und um das Plangebiet.

g.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Aussagen zum Vorkommen von Bau- und Bodendenkmälern sowie im Plangebiet vorhandenen Sachgütern

2.

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die unbebaute Fläche am Waldrand nördlich des Kurt-Schumacher-Rings, Naturschutzfachliche Maßnahmen Wagemann, Eschbach, 24.10.2025

3.

Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 25.07.2025 mit Hinweis auf die Erforderlichkeit einer artenschutzrechtlichen Bewertung der unbebauten Fläche am Waldrand nördlich des Kurt-Schumacher-Rings sowie Anregung zur Festsetzung einer ökologisch wertvollen Gestaltung und Pflege dieser Fläche

4.

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Schreiben vom 24.07.2025, mit Hinweis zur Berücksichtigung aktueller Sturzflutgefahrenkarten und Ausschluss einer möglichen Gefährdung umliegender Grundstücke durch Sturzfluten, Hinweis auf bodenschutzrelevante Flächen (keine bekannten Vorkommen) sowie Umgang mit möglichen Feststellungen, Hinweise zu Auffüllungen im Rahmen von Erschließungen

5.

Stellungnahme 2 aus der Öffentlichkeit, Schreiben vom 14.07.2025, zur geringen Wirksamkeit des Lärmschutzwalls an der Zeiskamer Straße aufgrund der geringen Höhe

6.

Stellungnahme 3 aus der Öffentlichkeit, Schreiben vom 05.08.2025, zur Nachvollziehbarkeit der Festsetzungen zur Außenbeleuchtung sowie zu Wechselwirkungen zwischen Festsetzungen über die Gestaltung von Einfriedungen und Anforderungen an den Hochwasserschutz

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