Lage des Plangebiets
Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Bellheim am 23.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost I, 7. Änderung“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 7693, 7696 und 7697 vollständig sowie die Flurstücke Nr. 5152/3, 5152/18, 5681/3, 5681/7, 5695/6 und 7695 teilweise.
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich zwei Möbelmärkte. Zur Anpassung an eine veränderte Marktlage ist vorgesehen, die Verkaufsflächen vor Ort zu reduzieren. Dabei soll eine Umnutzung bisheriger Verkaufsflächen in andere, von den Möbelmärkten unabhängige gewerbliche Nutzungen erfolgen. Dies ist gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht zulässig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird daher die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Bellheim hat am 23.02.2023 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs beschlossen. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird die Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Wir weisen darauf hin, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) vom 10.03. bis 10.04.2023 von jedermann in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.
Die Unterlagen stehen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim (www.bellheim.de) unter Wirtschaft - Bauleitplanung - Aktuelle Bauleitplanverfahren zur Verfügung. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift (auch per Mail an: vg-bellheim@poststelle.rlp.de) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.
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