Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 9/2023
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Verkehrsanordnung Halteverbot
Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für den Apfelweg in Bellheim wird das Zeichen 286-21 „Eingeschränktes Halteverbot Anfang“, vor dem Anwesen Apfelweg 12a, angeordnet.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.