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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 9/2024
Aus den Sitzungen
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Gemeinderat Zeiskam

Auszug aus der Niederschrift über die 38. Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 29.01.2024

Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Zeiskam

Der Ausschuss hat den Jahresabschluss 2022 geprüft. Die Prüfung erstreckte sich stichprobenartig über die gesamten Rechnungsunterlagen. Der Ausschuss stellt unter Beachtung der Bestimmungen des § 112 Abs. 1 GemO folgendes fest:

  1. Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses hat zu keinen Einwendungen geführt.
  2. Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den rechtlichen Vorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden.
  3. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
  4. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt.
  5. Bei den Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung bzw. den Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung wurde, soweit dies erkennbar war, nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.
  6. Die Verwaltung wurde, soweit erkennbar, zweckmäßig und wirtschaftlich geführt.
  7. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, soweit nicht schon geschehen, nachträglich genehmigt.
  8. Darüber hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach der Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses von Bedeutung sind.

Aufgrund dieses Ergebnisses empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig dem Gemeinderat Zeiskam, den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Zeiskam für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 114 Abs. 1 GemO festzustellen, sowie der Ortsbürgermeisterin, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Entlastung zu erteilen.

Der Gemeinderat beschließt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu folgen und stellt den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Zeiskam für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 114 Abs. 1 GemO fest, sowie erteilt der Ortsbürgermeisterin, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Entlastung.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Spenden in Höhe von 1.500,00 € für die Förderung der Heimatpflege und die Spende für die Erneuerung der Spielplatzgeräte in Höhe von 1.766,00 € an.

Friedhof - Baumpflege

Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, die Gehölzpflege auf dem Friedhof an den günstigsten Bieter, Green Garden aus Bellheim, zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt aus liquiden Mitteln.

Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans "Ortskern" im Bereich Mittelgasse

Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Änderung des Bebauungsplans „Ortskern“ im Bereich Mittelgasse zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit maximal drei Wohneinheiten mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zuzustimmen.

Bauleitplanung der Nachbargemeinden - Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ost" und Neubaugebiet "In den Obstgärten" der OG Hochstadt; Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die formulierte Stellungnahme des Planungsbüros Piske zur Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ost" und Neubaugebiet "In den Obstgärten" der Ortsgemeinde Hochstadt durch die Verwaltung fristgerecht abzugeben. Außerdem wird die Verwaltung gebeten den Gemeinderat weiter über dieses Vorhaben zu informieren.

Verlängerung einer Baugenehmigung - Umbau und Nutzungsänderung der Scheune, Pfalzstraße

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Verlängerung der Baugenehmigung für den Umbau der bestehenden Scheune in der Pfalzstraße zu Wohnraum zu erteilen.

Bauantrag - Nutzungsänderung von Geschäftsräumen zu Wohnraum, Jahnstraße

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Nutzungsänderung von Geschäftsräumen zu Wohnraum in der Jahnstraße zu erteilen.

Kauf von Defibrillatoren

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Kauf von drei Defibrillatoren und erteilt dem wirtschaftlichsten Angebot der Fa. Meßmer Medizintechnik GmbH aus Landau den Zuschlag. Die Standorte werden festgelegt auf Fuchsbachhalle, Sportzentrum und Feuerwehrgerätehaus.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 29.01.2024 gefassten Beschlüsse:

Es wurde über Grundstücksangelegenheiten beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/