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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 9/2026
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bellheim

für die Jahre 2026 und 2027

vom 22.01.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltsjahr

2026

Haushaltsjahr

2027

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

22.538.090 €

22.980.208 €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

22.048.130 €

22.758.750 €

der Jahresüberschuss/

Jahresfehlbetrag (-) auf

489.960 €

221.458 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

1.227.390 €

993.310 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

1.173.000 €

450.000 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

4.927.890 €

8.852.730 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

- 3.754.890 €

- 8.402.730 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

+ 2.527.500 €

+ 7.409.420 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Haushaltsjahr

2026

Haushaltsjahr

2027

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

2.700.000 €

6.500.000 €

zusammen auf

2.700.000 €

6.500.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Haushaltsjahr

2026

Haushaltsjahr

2027

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

0 €

0 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr

2026

Haushaltsjahr

2027

Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer auf

390 v.H.

390 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

Haushaltsjahr

2026

Haushaltsjahr

2027

für den ersten Hund

60 €

60 €

für den zweiten Hund

105 €

105 €

für jeden weiteren Hund

150 €

150 €

für den ersten gefährlichen Hund

480 €

480 €

für den zweiten gefährlichen Hund

840 €

840 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.200 €

1.200 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden festgesetzt:

Die Beitragssätze für die landwirtschaftliche Einrichtung (§ 7 Kommunalabgabengesetz) werden wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr

2026

Haushaltsjahr

2027

1.

Wiederkehrende Beiträge für

Feldwege, für Feldschutz und

Abzugsgräben

-je ha landwirtschaftlicher

Grundstücksfläche-

7,50 €

7,50 €

2

Der Beitragssatz (Einheitssatz

für die Straßenentwässerung) nach

§ 3 Abs. 1 Nr. 2 der

Erschließungsbeitragssatzung vom

10.11.1987 wird festgesetzt auf

je Quadratmeter

entwässerte Fläche.

11,34 €

11,34 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 74.472.448,60 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 74.444.968,60 €, zum 31.12.2026 beträgt er 74.934.928,60 €, zum 31.12.2027 beträgt er 75.156.386,60 € und zum 31.12.2028 beträgt er 75.076.096,60 €.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in keinem Fall zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

§ 9 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VI Satz 1 TVÖD werden für leistungsorientierte Entgelte

im Haushaltsjahr 2026

73.020 €

im Haushaltsjahr 2027

82.840 €

festgesetzt.

§ 10 Weitere Bestimmungen

Die einzelnen Budgets sind entgegen der Festsetzungen des § 16 Abs. 1 GemHVO in sich gegenseitig deckungsfähig. Zusätzlich benötigte Konten werden in logischer Folge in die Budgets eingefügt.

Alle investiven Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

Bellheim, den 26.02.2026
gez. Paul Gärtner
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 27.02.2026 bis 10.03.2026

von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und mittwochs

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus in Bellheim, Zimmer 24, öffentlich aus.

Bellheim, den 26.02.2026
gez. Paul Gärtner
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.