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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Amtsblatt T
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Stellenausschreibung

Bei der Marktgemeinde Eiterfeld ist möglichst ab 01.04.2023 eine unbefristete Stelle als

Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung

oder Pädagogische Fachkraft gem. § 25 b HKJGB (d/m/w)

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 22,0 Stunden zu besetzen.

Wir suchen eine Persönlichkeit, die sich wertschätzend und wertorientiert für Kinder und ihre persönliche Entwicklung engagiert sowie kooperativ mit dem Team die Konzeption der Einrichtung weiter gestaltet und umsetzt. Dazu sind Engagement, Offenheit und Fachkompetenz wichtige Voraussetzungen. Ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft ist selbstverständlich.

Die Vergütung erfolgt entsprechend Ihrer Qualifikation nach dem TVöD-SuE. Daneben gewähren wir die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Schwerbehinderte Bewerber (d/m/w) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Interessenten (d/m/w), die eine entsprechende Qualifikation nachweisen können und die geforderten Voraussetzungen erfüllen, richten bitte ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweis usw.) bis spätestens 27.03.2023 an den

Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld

Haupt- und Personalamt

Fürstenecker Str. 2

36132 Eiterfeld

Eiterfeld, 10.03.2023

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Eiterfeld
Hermann-Josef Scheich
Bürgermeister

Es wird gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie und ohne Bewerbungsmappen, Hefter o. Ä. einzureichen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens erfolgt aus Kostengründen nicht. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.