von voraussichtlich 9.337 m² der gemeindlichen Straße „Im Leibolzgraben“ in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 11, Flurstück 21/18 im Gewerbegebiet Eiterfeld
Eine Teilfläche der gemeindlichen Straße „Im Leibolzgraben“ in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 11, Flurstück 21/18, mit einer Größe von voraussichtlich 9.337 m² (2.450 m² + 6.887 m²) soll gemäß § 6 Abs. 1 - 3 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der derzeit geltenden Fassung vor einem beabsichtigten Verkauf eingezogen werden. Die Abgrenzung der schraffierten Einziehungsfläche kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit gem. § 6 Abs. 2 HStrG angekündigt.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von 3 Monaten nach dieser ortsüblichen Ankündigung beim Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld schriftlich oder per E-Mail unter marktgemeinde@eiterfeld.de eingereicht oder zu den nachfolgenden Dienststunden der Gemeindeverwaltung, Ebene 3, Zimmer 306 zur Niederschrift vorgebracht werden:
| Montags bis freitags | von 08.00 bis 12.00 Uhr |
| sowie montags | von 13.30 bis 15.30 Uhr und |
| donnerstags | von 13.30 bis 18.00 Uhr |
Eiterfeld, 10.03.2023
Siegel