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Eiterfelder Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

von voraussichtlich 9.337 m² der gemeindlichen Straße „Im Leibolzgraben“ in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 11, Flurstück 21/18 im Gewerbegebiet Eiterfeld

Eine Teilfläche der gemeindlichen Straße „Im Leibolzgraben“ in der Gemarkung Eiterfeld, Flur 11, Flurstück 21/18, mit einer Größe von voraussichtlich 9.337 m² (2.450 m² + 6.887 m²) soll gemäß § 6 Abs. 1 - 3 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der derzeit geltenden Fassung vor einem beabsichtigten Verkauf eingezogen werden. Die Abgrenzung der schraffierten Einziehungsfläche kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit gem. § 6 Abs. 2 HStrG angekündigt.

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von 3 Monaten nach dieser ortsüblichen Ankündigung beim Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld schriftlich oder per E-Mail unter marktgemeinde@eiterfeld.de eingereicht oder zu den nachfolgenden Dienststunden der Gemeindeverwaltung, Ebene 3, Zimmer 306 zur Niederschrift vorgebracht werden:

Montags bis freitags

von 08.00 bis 12.00 Uhr

sowie montags

von 13.30 bis 15.30 Uhr und

donnerstags

von 13.30 bis 18.00 Uhr

Eiterfeld, 10.03.2023

Gemeindevorstand der
Marktgemeinde Eiterfeld

Siegel

gez. Scheich
Bürgermeister