| Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit Anlagen als Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 zu beschließen.
| Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 |
Der Gemeindevertretung wird mit 4 JA-Stimmen und 3 NEIN-Stimmen empfohlen, den vorgelegten Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2026, Stand 23.02.2023, als Investitionsprogramm 2022 bis 2026 zu beschließen.
| Beratung und Beschlussfassung über die Förderrichtlinien zur Anschaffung von Mini-Balkon-PV-Anlagen |
Der Gemeindevertretung wird mit 4 JA-Stimmen und 3 NEIN-Stimmen empfohlen, den Entwurf der Förderrichtlinien zur Anschaffung von Mini-Balkon-PV-Anlagen (Stand 15.02.2023) mit den Änderungen/Ergänzungen des Haupt-, Finanz- und Digitalausschusses aus der Sitzung vom 06.03.2023 als Förderrichtlinie zum 01.04.2023 zu beschließen.
| Beratung und Beschlussfassung über den Grunderwerb einer landwirtschaftlichen Fläche in der Gemarkung Giesenhain |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, den Ankauf des Grundstücks in der Gemarkung Giesenhain, Flur 1, Flurstück 30, (Grundstücksgröße 9.288 m²) zu vollziehen.
| Geplante Errichtung der Verdichterstation Reckrod 2 Beratung und Beschlussfassung a) zur Bewertung der Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Einziehungsverfahren b) der Satzungen über die Änderung der Rezesse von Reckrod und Wölf c) zum Verkauf der gemeindlichen Grundstücke in der Gemarkung Reckrod, Flur 1, Flurstück 76, und in der Gemarkung Wölf, Flur 8, Flurstücke 74/1 und 80 |
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen:
zu a)
Der Bewertung vom 29.12.2022 der Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Einziehungsverfahren wird entsprochen.
zu b)
Die Entwürfe der Satzungen über die Änderung der Rezesse von Reckrod und Wölf incl. Lagepläne werden als Satzungen beschlossen.
zu c)
Der Verkauf der gemeindlichen Grundstücke in der Gemarkung Reckrod, Flur 1, Flurstück 76, und in der Gemarkung Wölf, Flur 8, Flurstücke 74/1 und 80, von insgesamt 1.762 m² an die Antragstellerin beschlossen.